Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/43: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) · 8 Seiten
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Erläuterungen: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
Bitumen (2715.0000)
Die Tarifnummer 2715.0000 fehlt heute in der Positivliste. Sie umfasst bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z.B. Asphaltmix, Verschnittbitumen). Bitumen enthalten ca. 50 % VOC. Die VOC-Emissionen aus Bitumen bei Strassenbelagsarbeiten betrugen im Jahr 2001 1'750 t4, die Importe über 15'000 t jährlich. Die Tarifnummer 2715.0000 ist deshalb in die Produkte-Positivliste aufzunehmen.
Papier, Watte, Filze
Die Tarifnummer 3401.1990 fehlt heute in der Produkte-Positivliste. Sie umfasst Papier, Watte, Filze und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln imprägniert, bestrichen oder überzogen. Vergleichbare Erzeugnisse der Tarifnummer 3307. (z.B. kosmetische Hygienetüchlein) oder Erzeugnisse der Tarifnummer 3405. (Schuhreinigungstüchlein, Fussbodenreinigungsvliese usw.) unterliegen der VOC-Abgabe. Tarifnummer 3401.1990 ist deshalb ebenfalls in die Produkte-Positivliste (Anhang 2) aufzunehmen.
Feuchtes Toilettenpapier/Hygienetüchlein, Feuchttüchlein wurden nach bisheriger Praxis in Tarifnummer 3307 (mit VOC) eingereiht. Diese Praxis konnte nicht mehr länger aufrechterhalten werden. Derartige Papiere, Watte, Filze und Vliesstoffe sind seit Mitte Mai 2006 in Tarifnummer 3401.1100 eingereiht. Tarifnummer 3401.1100 ist deshalb ebenfalls in die Produkte-Positivliste (Anhang 2) aufzunehmen. Der VOC-Gehalt ist zwar eher gering, aber es geht um die Gleichbehandlung z.B. mit den so genannten Erfrischungstüchlein, die nach wie vor der Tarif-Nr. 3307 zugewiesen werden.
3815.1100/9000 Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und zubereitete Katalysatoren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Die Tarifnummer 3815.1100/9000 fehlt heute in der Produkte-Positivliste. Problematisch ist dies bei der Einfuhr von 2-Komponentenerzeugnissen:
- Parkettsiegel mit 54 Gew.-% VOC (Tarifnummer 3208. mit VOC-Abgabe)
- Härter mit 85 Gewichts-% VOC (Tarifnummer 3815. ohne VOC-Abgabe)
Bei gleichzeitiger Einfuhr gelangt für beide Komponenten die Tarifnummer 3208. zur Anwendung (mit VOC-Abgabe für beide Komponenten). Bei separater Einfuhr der beiden Komponenten unterliegt die Härterkomponente der Tarifnummer 3815 nicht der VOC-Abgabe. Tarifnummer 3815.1100/9000 ist deshalb in die Produkte-Positivliste aufzunehmen.
(3) Verbesserung der Verständlichkeit
Der Begriff "ex" ist mit einer Fussnote zu Beginn der Stoff- und Produkte-Positivliste zu erklären, da er von Personen, die sich in Zollbelangen nicht auskennen, missverstanden werden könnte als "mit Ausnahme von" oder auch "ehemals". "ex" bedeutet im vorliegenden Zusammenhang jedoch "daraus". Das heisst, der VOC-Abgabe unterliegen nur die explizit genannten Stoffe oder Waren dieser teilweise mehrere Hundert Einzelstoffe umfassenden Tarifnummern.
4 7/8 BUWAL-Bericht „Anthropogene VOC-Emissionen Schweiz 1998 und 2001“, BUWAL 2003 312/2005-02223/02/07/03/F444-0441