Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/43: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) · 8 Seiten

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Erläuterungen: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Änderungen der Verordnung haben keine Auswirkungen auf den Personal- und Finanzbedarf des Bundes. Auch auf das Aufkommen der Abgabe sind keine spürbaren Auswirkungen zu erwarten.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die Änderungen der Verordnung haben (abgesehen von einmaligen Arbeiten) keine Auswirkungen auf den Personal- und Finanzbedarf von Kantonen und Gemeinden. Die Änderungen führen tendenziell zu einer stärkeren Vereinheitlichung des Vollzugs.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Auf die Gesamtwirtschaft hat die Verordnungsänderung keine messbaren Auswirkungen. Die betroffenen Branchen dagegen profitieren weitere vier Jahre von der Möglichkeit, sich von der Abgabe zu befreien. Ein ersatzloses Auslaufenlassen dieser Befreiungsmöglichkeit würde einige Unternehmen stark belasten, vor allem Druckereien und Verpackungsdrucker, die chemische Industrie, Branchen mit hohem Bedarf an Farben, Reinigungs- und Lösungsmitteln sowie die Metallentfettung.

4.4 Ökologische Auswirkungen

Nach wie vor ist eine Befreiung an die Voraussetzung deutlicher Minderemissionen geknüpft. Die Wirksamkeit der Abgabe bleibt somit im bisherigen Rahmen erhalten. Da VOC zusammen mit Stickoxiden zur Ozonbildung beiträgt, dient die Lenkungsabgabe letztlich der Gesundheit.

8/8 312/2005-02223/02/07/03/F444-0441