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Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten

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70.6a Industrielle Anlagen für die Durch das kantonale Recht zu

Verarbeitung von: bestimmen

- Pflanzenschutzmitteln und

Bioziden

- pharmazeutischen Erzeugnis-

sen oder

- Farben, Anstrichmitteln,

Elastomeren oder Peroxiden

...

70.10a Betonwerke mit einer Durch das kantonale Recht zu

Behandlungskapazität von mehr bestimmen

als 10 000 t pro Jahr

70.10b Belagswerke mit einer Durch das kantonale Recht zu

Behandlungskapazität von mehr bestimmen

als 10 000 t pro Jahr

...

70.13 aufgehoben

...

70.15 aufgehoben

a) Betrifft das Vorhaben einen mit *) gekennzeichneten Anlagetyp, so muss im massgeblichen Verfahren auch das Bundesamt für Umwelt angehört werden (Art. 12 Abs. 3).

Nr. 80.1, 80.2, 80.4, 80.5, 80.6, 80.9

8 Andere Anlagen

Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren

80.1 - Gesamtmeliorationen von mehr Durch das kantonale Recht zu

als 400 ha bestimmen

- Gesamtmeliorationen mit

Bewässerungen und

Entwässerungen von Kul-

turland von mehr als 20 ha oder

Terrainveränderungen von

mehr als 5 ha oder

- Landwirtschaftliche

Gesamterschliessungsprojekte

von mehr als 400 ha

80.2 Forstliche Erschliessungsprojekte Durch das kantonale Recht zu

von mehr als 400 ha bestimmen

...