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Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten
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Fussnotenbemerkung a, Anlagetypen Nr. 21.2, 21.2a,21.3, 21.5, 21.7, 21.8, 22.4
2 Energie
21 Erzeugung von Energie
Nr. Anlagetypa Massgebliches Verfahren
...
21.2 *) Anlagen zur thermischen Ener- Durch das kantonale Recht zu
gieerzeugung mit einer bestimmen
Feuerungswärmeleistung oder
einer pyrolytischen Leistung von
- mehr als 100 MWth bei fossilen
Energieträgern
- mehr als 20 MWth bei erneuer-
baren Energieträgern
- mehr als 20 MWth bei fossilen
und erneuerbaren Energie-
trägern
21.2a Vergärungsanlagen mit einer Durch das kantonale Recht zu
Behandlungskapazität von mehr bestimmen
5000 t Substrat pro Jahr
21.3 *) Speicher- und Laufkraftwerke Mehrstufige UVP
sowie Pumpspeicherwerke mit 1. Stufe:
einer installierten Leistung von Konzessionsverfahren5 (Art. 38 BG mehr als 3 MW vom 22. Dez. 19166 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte [WRG] )
2. Stufe:
Durch das kantonale Recht zu bestimmen7
...
21.5 aufgehoben
...
21.7 aufgehoben Durch das kantonale Recht zu
bestimmen
5Bei Anlagen an internationalen Gewässern: einstufiges Bundesverfahren (Art. 62 Abs. 1
WRG)
6 SR 721.80
7 Bei Anlagen an internationalen Gewässern: einstufiges Bundesverfahren (Art. 62 Abs. 1 WRG)