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Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten

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Fussnotenbemerkung a, Anlagetypen Nr. 21.2, 21.2a,21.3, 21.5, 21.7, 21.8, 22.4

2 Energie

21 Erzeugung von Energie

Nr. Anlagetypa Massgebliches Verfahren

...

21.2 *) Anlagen zur thermischen Ener- Durch das kantonale Recht zu

gieerzeugung mit einer bestimmen

Feuerungswärmeleistung oder

einer pyrolytischen Leistung von

- mehr als 100 MWth bei fossilen

Energieträgern

- mehr als 20 MWth bei erneuer-

baren Energieträgern

- mehr als 20 MWth bei fossilen

und erneuerbaren Energie-

trägern

21.2a Vergärungsanlagen mit einer Durch das kantonale Recht zu

Behandlungskapazität von mehr bestimmen

5000 t Substrat pro Jahr

21.3 *) Speicher- und Laufkraftwerke Mehrstufige UVP

sowie Pumpspeicherwerke mit 1. Stufe:

einer installierten Leistung von Konzessionsverfahren5 (Art. 38 BG mehr als 3 MW vom 22. Dez. 19166 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte [WRG] )

2. Stufe:

Durch das kantonale Recht zu bestimmen7

...

21.5 aufgehoben

...

21.7 aufgehoben Durch das kantonale Recht zu

bestimmen

5Bei Anlagen an internationalen Gewässern: einstufiges Bundesverfahren (Art. 62 Abs. 1

WRG)

6 SR 721.80

7 Bei Anlagen an internationalen Gewässern: einstufiges Bundesverfahren (Art. 62 Abs. 1 WRG)