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Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten

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Anhang1 (Art. 1, 2, 5, 10, 12, 12b)

UVP-Anlagen und massgebliche Verfahren

Fussnotenbemerkung a, Anlagetypen Nr. 11.4, 12.3, 13.3, 14.2, 14.3 (Fussnotenbemerkung b)

1 Verkehr

11 Strassenverkehr

Nr. Anlagetypa Massgebliches Verfahren

...

11.4 Parkhäuser und -plätze für mehr Durch das kantonale Recht zu

als 500 Motorwagen bestimmen

a) Betrifft das Vorhaben einen mit *) gekennzeichneten Anlagetyp, so muss im massgeblichen Verfahren auch das Bundesamt für Umwelt angehört werden (Art. 12 Abs. 3).

12 Schienenverkehr

Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren

...

12.3 aufgehoben

13 Schifffahrt

Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren

...

13.3 Bootshafen mit mehr als 100 Durch das kantonale Recht zu

Bootsplätzen in Seen oder mehr bestimmen

als 50 Bootsplätzen in

Fliessgewässern

14 Luftfahrt

Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren

...

b) Als Flugbewegung zählt jede Landung und jeder Abflug; Durchstartmanöver zählen als zwei Flugbewegungen.