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Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten
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Anhang1 (Art. 1, 2, 5, 10, 12, 12b)
UVP-Anlagen und massgebliche Verfahren
Fussnotenbemerkung a, Anlagetypen Nr. 11.4, 12.3, 13.3, 14.2, 14.3 (Fussnotenbemerkung b)
1 Verkehr
11 Strassenverkehr
Nr. Anlagetypa Massgebliches Verfahren
...
11.4 Parkhäuser und -plätze für mehr Durch das kantonale Recht zu
als 500 Motorwagen bestimmen
a) Betrifft das Vorhaben einen mit *) gekennzeichneten Anlagetyp, so muss im massgeblichen Verfahren auch das Bundesamt für Umwelt angehört werden (Art. 12 Abs. 3).
12 Schienenverkehr
Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren
...
12.3 aufgehoben
13 Schifffahrt
Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren
...
13.3 Bootshafen mit mehr als 100 Durch das kantonale Recht zu
Bootsplätzen in Seen oder mehr bestimmen
als 50 Bootsplätzen in
Fliessgewässern
14 Luftfahrt
Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren
...
b) Als Flugbewegung zählt jede Landung und jeder Abflug; Durchstartmanöver zählen als zwei Flugbewegungen.