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Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten

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80.4 Anlagen für die Haltung landwirt- Durch das kantonale Recht zu

schaftlicher Nutztiere, wenn die bestimmen

Gesamtkapazität des Betriebs 125

Grossvieheinheiten (GVE)

übersteigt. Ausgenommen sind

Alpställe.

80.5 Einkaufszentren und Fachmärkte Durch das kantonale Recht zu

mit einer Verkaufsfläche von bestimmen

mehr als 7'500 m2

80.6 Güterumschlagsplätze und Durch das kantonale Recht zu

Verteilzentren mit einer Lager- bestimmen

fläche von mehr als 20 000 m2

oder einem Lagervolumen von

mehr als 120 000 m3

...

80.9 Baumschulen mit einer Fläche von Durch das kantonale Recht zu

mehr als 100 000 m2 und bestimmen

Gewächshäuser mit einer Gesamt-

fläche von mehr als 20 000 m2