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Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten
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80.4 Anlagen für die Haltung landwirt- Durch das kantonale Recht zu
schaftlicher Nutztiere, wenn die bestimmen
Gesamtkapazität des Betriebs 125
Grossvieheinheiten (GVE)
übersteigt. Ausgenommen sind
Alpställe.
80.5 Einkaufszentren und Fachmärkte Durch das kantonale Recht zu
mit einer Verkaufsfläche von bestimmen
mehr als 7'500 m2
80.6 Güterumschlagsplätze und Durch das kantonale Recht zu
Verteilzentren mit einer Lager- bestimmen
fläche von mehr als 20 000 m2
oder einem Lagervolumen von
mehr als 120 000 m3
...
80.9 Baumschulen mit einer Fläche von Durch das kantonale Recht zu
mehr als 100 000 m2 und bestimmen
Gewächshäuser mit einer Gesamt-
fläche von mehr als 20 000 m2