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Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten

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21.8 Anlagen zur Nutzung der Wind- Durch das kantonale Recht zu

energie mit einer installierten bestimmen

Leistung von mehr als 3 MW

a) Betrifft das Vorhaben einen mit *) gekennzeichneten Anlagetyp, so muss im massgeblichen Verfahren auch das Bundesamt für Umwelt angehört werden (Art. 12 Abs. 3).

22 Übertragung und Lagerung von Energie

Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren

...

22.4 aufgehoben

Nr. 30.1, 30.2

3 Wasserbau

Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren

30.1 Werke zur Regulierung des Was- Durch das kantonale Recht zu

serstandes oder des Abflusses von bestimmen

natürlichen Seen von mehr als

3 km2 mittlerer Seeoberfläche ein-

schliesslich Betriebsvorschriften

30.2 Wasserbauliche Massnahmen wie: Durch das kantonale Recht zu

Verbauungen, Eindämmungen, bestimmen

Korrektionen, Geschiebe- und

Hochwasserrückhalteanlagen im

Kostenvoranschlag von mehr als

10 Millionen Franken

Nr. 40.3, 40.7, 40.8

4 Entsorgung

Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren

...

40.3 aufgehoben

...