Vorlage
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 13 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Art. 8a Voruntersuchung als Bericht
1 Werden in der Voruntersuchung die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und die Umweltschutzmassnahmen abschliessend ermittelt und dargestellt, so gilt die Voruntersuchung als Bericht.
2 Für den Inhalt des Berichts gelten die Artikel 9 und 10. Die Behandlungsfristen richten sich nach Artikel 12b.
Art. 9 Abs. 1 und 4
1 Der Bericht muss den Anforderungen von Artikel 10b Absatz 2 USG entsprechen.
4 Er muss auch darlegen, wie die Umweltabklärungen berücksichtigt sind, die im Rahmen der Raumplanung durchgeführt worden sind.
Art. 10 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b sowie Abs. 2
1 Für die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht sind als Vollzugshilfe die Richtlinien des BAFU massgebend, wenn:
b. der Bericht eine Anlage betrifft, zu der nach dem Anhang das BAFU anzuhören ist, oder
2 In den übrigen Fällen sind für die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht als Vollzugshilfe die Richtlinien der kantonalen Umweltschutzfachstelle massgebend.
Gliederungstitel vor Art. 12
3. Kapitel: Aufgaben der Umweltschutzfachstellen
Art. 12 Zuständigkeit
1 Die kantonale Umweltschutzfachstelle beurteilt die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht zu Projekten, die von einer kantonalen Behörde geprüft werden.
2 Das BAFU beurteilt die Voruntersuchung, das Pflichtenheft und den Bericht zu Projekten, die von einer Bundesbehörde geprüft werden. Es berücksichtigt dabei auch die Stellungnahme des Kantons.
3 Bei Projekten, zu denen nach dem Anhang das BAFU anzuhören ist, nimmt es gestützt auf die Stellungnahme der kantonalen Umweltschutzfachstelle summarisch zu Voruntersuchung, Pflichtenheft und Bericht Stellung.
Art. 12a Behandlungsfristen für Voruntersuchung und Pflichtenheft
1 Bei Projekten, die von einer kantonalen Behörde geprüft werden, legt das kantonale Recht die Frist fest, innert der die kantonale Umweltschutzfachstelle zu Voruntersuchung und Pflichtenheft Stellung nimmt.