Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Legende

Kantone

flüssig = flüssige

Parteien

Sonderabfälle

Dachverbände der Wirtschaft

fest = feste

Wirtschafts- und Fachverbände

Sonderabfälle

Beschwerdeberechtigte Org.

Schlamm =

schlammförmige Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen

Sonderabfälle Weitere interessierte Kreise

Zustimmung = (Behörden / pol. Gremien)

Zustimmung zum (Landw- Gartenbau, Forstw.)

Revisionsentwurf (Verkehrsverbände)

xx t flüssig / yy t fest / (Wirtschaft und Gewerbe)

zz t Schlamm = (Beratende Ingenieure)

Differenzierung der (Umwelt und Raumplanung)

Schwelle nach Art /

Zustand des 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100% Sonderabfalls Zustimmung 1000t flüssig / 1000t fest / 10000t Schlamm 1000t flüssig / 3000t fest / 3000t Schlamm

1000t flüssig / 10000t fest / 10000t Schlamm 5000t flüssig / 5000t fest / 5000t Schlamm leer

Abbildung 55: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 40.8.

Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppen.

Kantone Die Regierung des Kantons Zürich beantragt das Beibehalten einer

Kanton Zürich Mengenschwelle von 1000 t für flüssige Abfälle. Sie hält fest, dass bereits das

Zwischenlagern von 1000 t flüssiger Abfälle eine grosse Lagerfläche und

besondere Aufwendungen betreffend Gewässerschutz erfordere und – sofern brennbar – einen hohen Aufwand für den Brandschutz. Ein Beibehalten einer Mengenschwelle von 1000 t für flüssige Abfälle sei aus Risikoüberlegungen zweckmässig

Kanton Uri Die Regierung des Kantons Uri beantragt, den Schwellenwert für Sonderabfälle

auf 5'000 t herabzusetzen. Der Wert von 10'000 t erscheint ihr im Vergleich zu anderen Abfallablagen als zu hoch. Der im erläuternden Bericht gemachte Verweis auf Anlagetyp 40.7a stimme so nicht, da hier absolute Werte mit jährlichen Werten verglichen würden (t mit t/a). Zudem werde mineralischer, unverschmutzter Aushub, der unter die Ziffer 40.7a falle, mit Sonderabfällen mengenmässig gleichgesetzt. Dies erachtet der Kanton nicht als sachgerecht.

Kanton Solothurn Die Regierung des Kantons Solothurn beantragt folgende Präzisierung des

Anlagetyps:

40.8 a. Zwischenlager für mehr als 1'000 t flüssige Sonderabfälle pro Jahr

40.8 b. Zwischenlager für mehr als 3'000 t feste oder schlammförmige Sonderabfälle pro Jahr

Den Schwellenwert für Zwischenlager von 10'000 t für flüssige, feste oder

schlammförmige Sonderabfälle hält der Kanton insbesondere bei den flüssigen Sonderabfällen für viel zu hoch. Zu diesen Abfällen gehörten beispielsweise brennbare, organische Lösungsmittel. Diese Stoffe würden ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Umwelt bergen. Eine Unterscheidung in flüssige sowie feste/schlammförmige Sonderabfälle sei aber nach wie vor sinnvoll. Die

Unterscheidung könne aber noch etwas verdeutlicht werden, wenn Art. 40.8 in lit a. und b. gegliedert werde.

Kanton Schaffhausen Die Regierung des Kantons Schaffhausen beantragt folgende Anpassung des

Anlagetyps:

40.8 a. Zwischenlager für mehr als 1'000 t flüssige Sonderabfälle pro Jahr