Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Erschliessung von neuen Geländekammern oder für den Zusammenschluss bestehender Skigebiete gegolten. Somit wären neu auch Seilbahnanlagen

innerhalb bestehender, erschlossener Skigebiete UVP-pflichtig. Damit könne sich die Bündner Regierung nicht einverstanden erklären.

Kanton Wallis Die Regierung des Kantons Wallis ist der Meinung, dass die Änderungen betr. den

Seilbahnen nur dann zulässig seien, wenn die Fristen der Verfahren im Vergleich zur heutigen Situation nicht verlängert würden. Dies ist nur dann möglich, wenn der neue Art. 8a, der ausdrücklich vorsieht, dass die Berichterstattung mit der

Voruntersuchung abgeschlossen werden kann, vom Bund mit der notwendigen Flexibilität abgewendet wird, insbesondere bei Einzelfällen oder beim Ersatz bestehender Anlagen.

Politische Parteien Die Grüne Partei der Schweiz beantragt folgenden Wortlaut:

Grüne Partei der 60.1. Seilbahnen

Schweiz

- für die touristische Erschliessung neuer Skigebiete oder neuer Geländekammern in bestehenden Skigebieten (dazu gehören auch Kapazitätsänderungen von bestehenden Anlagen)

- für den Zusammenschluss von Skigebieten

Mit dieser redaktionellen Änderung würden allfällige Diskussionen verhindert, ob bestehende kleine Skilifte ihre Kapazität ausweiten können, ohne der UVP-Pflicht zu unterstehen.

CSP Christlich-soziale Die Christlich-soziale Partei der Schweiz begrüsst es, dass neu sämtliche

Partei der Schweiz Seilbahnen mit einer Personenbeförderungskonzession der UVP-Pflicht unterstellt

ein sollen.

SP Sozialdemokratische Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz begrüsst ausdrücklich, dass künftig Partei der Schweiz alle Seilbahnen mit Bundeskonzession der UVP unterstellt werden sollen.

Gesamtschweizerische Der Schweizerische Gewerkschaftsbund beantragt folgenden Wortlaut:

Dachverbände der

60.1. Seilbahnen

Wirtschaft

- für die touristische Erschliessung neuer Skigebiete oder neuer Geländekammern in Schweizerischer

Gewerkschaftsbund bestehenden Skigebieten (dazu gehören auch Kapazitätsänderungen von bestehenden (SGB) Anlagen)

- für den Zusammenschluss von Skigebieten

Mit dieser redaktionellen Änderung würden allfällige Diskussionen verhindert, ob bestehende kleine Skilifte ihre Kapazität ausweiten können, ohne der UVP-Pflicht zu unterstehen.

Weitere Wirtschafts- Seilbahnen Schweiz beantragt, den Anlagentyp 60.1 nicht zu ändern und ihn wie in verbände und der alten Fassung der UVPV zu belassen.

Fachorganisationen

Bei den meisten Anlagen handle es sich heute um Ersatzanlagen, welche

Seilbahnen Schweiz meistens in Länge und Linienführung wenig von der alten Anlage abweichen

würden. Die dadurch oft erreichten höheren Förderleistungen generierten jedoch nicht a priori eine Zunahme der Umweltbelastung, was eine Pauschalverpflichtung der konzessionierten Seilbahnen zu einer UVP entkräften würde. Die ablehnende Haltung gegenüber dieser Pauschalverpflichtung sei in den massiven Kosten, die eine UVP auslöse (mindestens 50'000 Franken pro Anlage), und zeitlich

begründet.

Fédération des Die Fédération des Entreprises Romandes fordert, dass Anlagetyp Nr. 60.1 in Entreprises Romandes seiner gegenwärtigen Fassung bleibt, nämlich, dass nicht alle Seilbahnen der UVP

unterstellt werden, sondern nur solche, die der Erschliessung neuer Skigebiete und neuer Geländekammern in bestehenden Skigebieten oder für den