Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Anlagetypen in Frage kämen. Der Kanton gehe davon aus, dass dann der tiefere Schwellenwert gelte.

Kanton Basel-Stadt Die Regierung des Kantons Basel-Stadt beantragt, den Schwellenwert für Anlagen

zur biologischen Behandlung von Abfällen (Kompostieranlagen) bei 1000 t zu belassen. Begründung: Bei einer Rohstoffmenge von über 1'000 Tonnen pro Jahr handle es sich in der Regel um eine Werkkompostieranlage, die den anfallenden Abfall von rund 20'000 Einwohnern abdecke. Solche grossen Kompostieranlagen führten immer wieder zu erheblichen Geruchsklagen. Auch der Einsatz der

verschiedenen Maschinen und der Anlieferverkehr hätten erhebliche

Auswirkungen auf die Umwelt, die standortspezifische Massnahmen notwendig machen würden und im Rahmen einer umfassenden Umweltprüfung untersucht werden müssten. Eine Erhöhung des Schwellenwertes sei deshalb aus

lufthygienischer Sicht nicht akzeptabel.

Kanton Basel-Land Die Regierung des Kantons Basel-Stadt moniert, dass nicht begründet werde

(ausser der möglichen Analogie zu Anlagetyp 21.2a betr. Vergärungsanlagen)

weshalb für die biologische Behandlung in lit. b neu ein Schwellenwert von 5'000 t eingeführt werden solle.

Aus lufthygienischer Sicht (in der Praxis häufig Geruchsklagen) würde die

Beibehaltung des Schwellenwerts von bisher 1'000 t begrüsst, zumal eine solche Anlage bereits ein Einzugsgebiet von rund 20'000 Menschen abdecken würde.

Kanton Schaffhausen Laut Regierung des Kantons Schafhausen ist es sinnvoller, die von den

unterschiedlichen Abfallarten ausgehende Gefährdung bei der Festlegung der UVP-Schwellenwerte zu berücksichtigen.

Anstelle der Behandlungsart schlägt sie deshalb vor, 40.7b und c folgendermassen zu formulieren:

b. Anlagen für die Behandlung von mehr als 5'000 t anderen kontrollpflichtigen Abfällen pro Jahr

c. Anlagen für die Behandlung von mehr als 10'000 t übrigen Abfällen pro Jahr.

Kanton Zug Die Regierung des Kantons Zug hält fest, dass auch der Wert von 5'000 Tonnen

Abfällen pro Jahr für die biologische Behandlung in Bst. b zu tief angesetzt sei. Er müsse auf 10'000 Tonnen angehoben werden, wie in Österreich.

Der in Bst. c, thermische und chemische Behandlung von Abfällen,

wiedergegebene Wert sei ebenfalls mit den Schwellenwerten in den

Nachbarländern zu vergleichen.

Kanton Waadt Die Regierung des Kantons Waadt hält zu 40.7b fest, dass vor dem Hintergrund

der Konsequenzen, die eine Kompostieranlage nach sich ziehen würde (Verkehr, Geruchsbelästigungen, Auswirkungen auf die regionale Organisation der

Abfallentsorgung, etc.) es nicht sinnvoll scheine, die Schwelle von 1000 t auf 5000 t zu erhöhen. Die heutige Schwelle von 1000 t pro Jahr markiere die Grenze zwischen den kommunalen und landwirtschaftlichen Anlagen von begrenzter Tragweite und den professionell und industriell betriebenen Werken. Der Kanton schlägt deshalb vor, die Schwelle von 5000 t pro Jahr Substrat (vgl. Anlagetyp Nr. 21.2a ) nach folgendem Schema zu behandeln:

Capacité de < 5kt/an < 5kt/an >5kt/an

traitement totale

(substrat)

Dont déchets: < 1 kt/an >1 kt/an sans incidence