Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Gewerkschaftsbund und 2 Umweltorganisationen (Greenpeace Schweiz und der Schweizer Alpen-Club) wünschen das bisherige Kriterium, ergänzt um die Kapazitätserhöhung. Mountain Wilderness beantragt die UVP-Pflicht für alle Seilbahnen, während die schweizerische Arbeitsgemeinsschaft für Bergebiete nur eine UVP-Pflicht bei Neukonzessionen wünscht.
Legende
Zustimmung = Kantone Zustimmung zum
Revisionsentwurf
UVP für alle Seilbahnen Parteien = UVP für Seilbahnen
mit Bundeskonzession
Dachverbände der Wirtschaft und für solche ohne
bisheriges Kriterium =
heutiges Kriterium Wirtschafts- und Fachverbände beibehalten
bisheriges Kriterium plus
Beschwerdeberechtigte Org.
UVP auch bei
Kapazitätserhöhung =
heutiges Kriterium (Umwelt und Raumplanung)
beibehalten sowie UVP-
Pflicht bei 0 2 4 6 8 10 1214
Kapazitätserhöhungen
auf bestehenden Zustimmung
UVP für alle Seilbahnen Anlagen bisheriges Kriterium
bisheriges Kriterium plus UVP auch bei Kapazitätserhöhung UVP nur bei UVP nur bei Neukonzession
Neukonzession = UVP-
Pflicht nur bei Abbildung 56: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 60.1.
Neukonzessionierungen
Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen)
Legende
Kantone Zustimmung =
Parteien Zustimmung zum
Revisionsentwurf Dachverbände der Wirtschaft
Wirtschafts- und Fachverbände UVP für alle Seilbahnen
= UVP für Seilbahnen Beschwerdeberechtigte Org. mit Bundeskonzession Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen und für solche ohne Weitere interessierte Kreise
bisheriges Kriterium = (Behörden / pol. Gremien) heutiges Kriterium (Landw- Gartenbau, Forstw.) beibehalten
(Verkehrsverbände) bisheriges Kriterium plus (Wirtschaft und Gewerbe) UVP auch bei
(Beratende Ingenieure) Kapazitätserhöhung =
(Umwelt und Raumplanung) heutiges Kriterium
beibehalten sowie UVP- 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100%
Pflicht bei Zustimmung UVP für alle Seilbahnen Kapazitätserhöhungen bisheriges Kriterium bisheriges Kriterium plus UVP auch bei Kapazitätserhöhung auf bestehenden UVP nur bei Neukonzession leer Anlagen
Abbildung 57: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 60.1.
UVP nur bei
Neukonzession = UVP- Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Pflicht nur bei Adressatengruppen.
Neukonzessionierungen
Kantone Die Regierung des Kantons Graubünden beantragt, die bisherige Regelung beizubehalten. Mit der vorliegenden Teilrevision würden neu sämtliche Seilbahnen
Kanton Graubünden