Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Gewerkschaftsbund und 2 Umweltorganisationen (Greenpeace Schweiz und der Schweizer Alpen-Club) wünschen das bisherige Kriterium, ergänzt um die Kapazitätserhöhung. Mountain Wilderness beantragt die UVP-Pflicht für alle Seilbahnen, während die schweizerische Arbeitsgemeinsschaft für Bergebiete nur eine UVP-Pflicht bei Neukonzessionen wünscht.

Legende

Zustimmung = Kantone Zustimmung zum

Revisionsentwurf

UVP für alle Seilbahnen Parteien = UVP für Seilbahnen

mit Bundeskonzession

Dachverbände der Wirtschaft und für solche ohne

bisheriges Kriterium =

heutiges Kriterium Wirtschafts- und Fachverbände beibehalten

bisheriges Kriterium plus

Beschwerdeberechtigte Org.

UVP auch bei

Kapazitätserhöhung =

heutiges Kriterium (Umwelt und Raumplanung)

beibehalten sowie UVP-

Pflicht bei 0 2 4 6 8 10 1214

Kapazitätserhöhungen

auf bestehenden Zustimmung

UVP für alle Seilbahnen Anlagen bisheriges Kriterium

bisheriges Kriterium plus UVP auch bei Kapazitätserhöhung UVP nur bei UVP nur bei Neukonzession

Neukonzession = UVP-

Pflicht nur bei Abbildung 56: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 60.1.

Neukonzessionierungen

Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen)

Legende

Kantone Zustimmung =

Parteien Zustimmung zum

Revisionsentwurf Dachverbände der Wirtschaft

Wirtschafts- und Fachverbände UVP für alle Seilbahnen

= UVP für Seilbahnen Beschwerdeberechtigte Org. mit Bundeskonzession Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen und für solche ohne Weitere interessierte Kreise

bisheriges Kriterium = (Behörden / pol. Gremien) heutiges Kriterium (Landw- Gartenbau, Forstw.) beibehalten

(Verkehrsverbände) bisheriges Kriterium plus (Wirtschaft und Gewerbe) UVP auch bei

(Beratende Ingenieure) Kapazitätserhöhung =

(Umwelt und Raumplanung) heutiges Kriterium

beibehalten sowie UVP- 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100%

Pflicht bei Zustimmung UVP für alle Seilbahnen Kapazitätserhöhungen bisheriges Kriterium bisheriges Kriterium plus UVP auch bei Kapazitätserhöhung auf bestehenden UVP nur bei Neukonzession leer Anlagen

Abbildung 57: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 60.1.

UVP nur bei

Neukonzession = UVP- Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Pflicht nur bei Adressatengruppen.

Neukonzessionierungen

Kantone Die Regierung des Kantons Graubünden beantragt, die bisherige Regelung beizubehalten. Mit der vorliegenden Teilrevision würden neu sämtliche Seilbahnen

Kanton Graubünden

der UVP-Pflicht unterstellt. Bisher habe die UVP-Pflicht nur für Seilbahnen für die