Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 102Fedlex · Ergebnisbericht

Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

40.8 b. Zwischenlager für mehr als 3'000 t feste oder schlammförmige Sonderabfälle pro Jahr

Lager für flüssige Abfälle erfordertern besondere Aufwendungen für den

Gewässerschutz und – sofern brennbare Abfälle gelagert werden – aufwändige Vorkehrungen für den Brandschutz. Da sich Nr. 40.8 auf die Zwischenlagerung von Sonderabfällen bezieht, sei das Risiko noch zusätzlich erhöht. Der bisherige Schwellenwert von 1'000 t für flüssige und schlammförmige Sonderabfälle sollte deshalb beibehalten werden. Gegen die Erhöhung des Schwellenwertes für feste Sonderabfälle sei nichts einzuwenden.

Kanton Schwyz Die Regierung des Kantons Schwyz schlägt vor, den Schwellenwert für

Sonderabfälle auf 5 000 t herab zu setzen. Der Wert von 10 000 t erscheine dem Kanton im Vergleich zu anderen Abfallablagen als zu hoch. Der im erläuternden Bericht gemachte Verweis auf Anlagetyp 40.7a stimme so nicht, da hier absolute Werte mit jährlichen Werten verglichen werden (t mit t/a).

Zudem werde mineralischer, unverschmutzter Aushub, der unter die Ziffer 40.7 Buchstabe a fällt, mit Sonderabfällen mengenmässig gleichgesetzt. Dies erachtet der Kanton als nicht sachgerecht.

Kanton Graubünden Die Regierung des Kantons Graubünden beantragt, für Zwischenlager für flüssige

Sonderabfälle sei der Schwellenwert von 1'000 t beizubehalten. Eine

nachvollziehbare Begründung für die massive Anhebung des Schwellenwertes von 1'000 t für flüssige und 5'000 t für feste oder schlammförmige Sonderabfälle auf einheitlich 10'000 t fehle. Problematisch sei die Anhebung des Schwellenwertes für die flüssigen Sonderabfälle. Solche Abfälle seien potentiell sehr gefährlich,

insbesondere für Gewässer und Luft, aber auch für Menschen (Brand- und

Explosionsgefahr).

Beschwerdeberechtigte Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, die Stiftung Landschaftsschutz

Umweltschutzorganisa- Schweiz, der WWF Schweiz, der Schweizer Vogelschutz und Pronatura

tionen beantragen, den Schwellenwert ist bei 5 000 t festzulegen.

Ärztinnen und Ärzte für Diese Anhebung des Schwellenwertes um das Zehnfache sei nicht einzusehen. Umweltschutz, Um keinen Widerspruch zu erzeugen, sei er auf der gleichen Höhe wie bei den Stiftung Landschafts-

Anlagen für die Sortierung und mechanische Behandlung (40.7 lit. a) festzusetzen. schutz Schweiz (SL).

WWF Schweiz,

Schweizer Vogelschutz

(SVS) und Pro Natura