Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

interpretiert worden sei. Zu Diskussionen Anlass hätte insbesondere die Frage gegeben, ob mit diesem Anlagetyp ausschliesslich Logistik-Betriebe gemeint seien oder ob auch Produktionsbetriebe , die über sehr grosse Lagerflächen verfügten, der UVP-Pflicht unterstehen würden. Sie stellt fest, dass mit dieser UVPV-Revision diese Fragestellung nicht geklärt sei und beantragt, den Begriff

„Güterumschlagplätze“ sei zu präzisieren.

Kanton Basel-Stadt Die Regierung des Kantons Basel-Stadt stimmt der Anpassung zu. Mit den

Anpassungen könnten in Zukunft auf einfache Weise auch Hochregallager erfasst werden.

Kanton Basel-Land Die Regierung des Kantons Basel-Land begrüsst die Ergänzung der

Schwellenwerte für Güterumschlagsplätze und Verteilzentren mit der dritten

Dimension des Lagervolumens ausdrücklich, weil sich in der Vergangenheit der Umgang mit Hochregallagern in der Praxis als schwierig gestaltet habe. Die Praxis werde zeigen, ob das Volumen mit 120'000 m3 angemessen festgesetzt worden sei. Der Kanton empfiehlt, den Begriff Lagerfläche noch zu definieren, stelle er doch in der Praxis immer wieder Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten dar (gehörten Gänge, Wendeflächen etc. dazu oder nicht?), die sich bei Einbezug der dritten Dimension (Höhe) noch akzentuieren dürften.

Beschwerdeberechtigte Der Rheinaubund beantragt die UVp-Schwelle zu senken (Lagerfläche von mehr

als 5'000 m² oder einem Lagervolumen von mehr 30'000 m3

Umweltschutzorgani- ). sationen

Alternativ könnte solchen Anlagen, die der Güterverlagerung auf die Bahn dienten, Rheinaubund höhere Schwellenwerte zugestanden werden.

Schweizerische Aus Sicht der VLP-ASPAN ist die Ergänzung des bisherigen Schwellenwerts der Vereinigung für Lagerfläche durch das Lagervolumen sinnvoll und sachgerecht. Dieses zusätzliche Landesplanung (VLP) Kriterium trage dem Umstand Rechnung, dass auch auf einer relativ geringen

Fläche eine grosse Menge von Gütern gelagert werden könne (z.B. mit

Hochregallager-Systemen), deren Transport vom und zum Güterumschlagplatz oder Verteilzentrum ein erhebliches Verkehrsaufkommen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Umwelt auslösen könne.

Kommentar: Grafik kontrollieren

7.41 Anlagetyp Nr. 80.9 (Baumschulen und Gewächshäuser) und allenfalls Text ergänzen.

(Eidg. Kommisionen und Änderungen gemäss Neu werden mit dem Anlagetyp Nr. 80.9 (Baumschulen mit einer Fläche von mehr Institutionen) Revisionsentwurf als 100 000 m² und Gewächshäuser mit einer Gesamtfläche von mehr als 20 000

m²) die grossen Baumschulen und Gewächshäuser der UVP-Pflicht unterstellt.