Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Anlage das Kriterium für die Unterstellung unter die UVP-Pflicht. Wie hiervor
dargelegt, könne bei EKZ und Fachmärkten – bei ganzheitlicher, räumlicher
Betrachtungsweise – keinesfalls von einer erheblichen Umweltbelastung
ausgegangen werden. Neue EKZ und Fachmärkte verdichteten das bereits
bestehende Netz von Anlagen dieser Art. So würden die Distanzen und
Anfahrtswege für die Kunden kürzer. Die in diesem Zusammenhang erbrachte Fahrleistung nehme tendenziell ab.
Strasseschweiz stellt folgendes Eventualbegehren:
Für den Anlagetypen 80.5 ist der UVP-Schwellenwert auf 25'000 Quadratmeter Verkaufsfläche (VFL) anzuheben.
espace.mobilité Gemäss espace.mobilité, der Interessengemeinschaft führender Schweizer
Unternehmen des Detailhandels und der Immobilienwirtschaft, fielen bei
Schwellenwerten von 25'000 Quadratmeter VFL bzw. 1'500 PP tatsächlich nur noch die Ausnahmefälle (ca. 14%) aller betreffenden Bauten unter die UVP-Pflicht. Bei den nun vorgeschlagenen Schwellenwerten von 7'500 Quadratmeter VLF bzw. 500 PP würden allerdings lediglich 18 Prozent aller einschlägigen Bauten aus der UVP-Pflicht entlassen, 82 Prozent wären weiterhin UVP-pflichtig.
EKZ und Fachmärkte, die aus raumplanerischer Optik – Konzentration und
Verdichtung –, am richtigen Standort erbaut werden oder worden sind, dürften nicht durch USG-dominierte sowie Objekt fokussierte Massnahmen pénalisiert werden. Ansonsten drohe das Ausweichen der entsprechenden Investoren und Betreiber an periphere Standorte, was zwangsläufig zu grösserem Landverbrauch sowie in der Tendenz zu längeren Fahrten und damit zu mehr Emissionen führe. Um diese umweltpolitisch unerwünschte Entwicklung zu verhindern, seien bei – aus Sicht der Raumplanung sinnvollen – Standorten (Konzentration am geeigneten Ort) allenfalls auch etwas höhere Immissionen in Kauf zu nehmen.
In diesem Zusammenhang seien – um die von den Bundesämtern für Umwelt (Bafu) und Raumentwicklung (ARE) empfohlenen sowie vom Bundesgericht
gestützten ganzheitlich-räumliche Betrachtungsweise anzuwenden und
umzusetzen – entsprechende Anpassungen bei diversen Artikeln der UVPV
vorzunehmen. Gleiches gelte für die berechtigte Forderung betreffend die
Wirkungseffizienz von Massnahmen, die im Rahmen der Umweltverträglichkeit von Behörden angeordnet würden.
Nicht angeschriebene Der Verband der Immobilien-Investoren VIV fordert, dass Einkaufszentren und
Wirtschafts- und Fachmärkte (Anlagetyp 80.5) sind aus der UVP-Pflicht zu entlassen und als Folge Gewerbeverbände davon, Parkhäuser und Parkplätze (Anlagetyp 11.4) auf solche zu beschränken
seien, die nicht zu EKZ oder Fachmärkten gehören.
Verband der Immobilien-
Investoren VIV Eventualiter seien die Schwellenwerte für Anlagetyp 80.5 anzuheben auf 25'000
m2 Verkaufsfläche,
Auto Gewerbe Verband Vgl. Strasseschweiz.
Schweiz
Schweizerische Die Schweizerische Vereinigung beratender Ingenieurunternehmungen, USIC, Vereinigung beratender beantragt, Einkaufszentren und Fachmärkte gänzlich aus der UVP-Pflicht zu Ingenieurunternehmung entlassen. Die Umweltrelevanz von Einkaufszentren sei gering. Stattdessen sei bei en, USIC solchen Zentren eine ganzheitliche, räumliche Betrachtung vorzunehmen und das
Primat der Raumplanung zu beachten.
Nicht angeschriebene Der VCS AG beantragt, dass der Schwellenwert für „80.5 Einkaufszentren und Beschwerdeberechtigte Fachmärkte“ zu senken sei. Der Schwellenwert sei so anzusetzen, dass auch Umweltschutzorgani- kleinere Einkaufszentren wie Aldi, Lidl, Landi etc. erfasst würden. Der