Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

7.12 Anlagetyp Nr. 21.3 (Speicher und Laufkraftwerke)

Änderungen gemäss Die Schwelle von Anlagetyp Nr. 21.3 (Speicher- und Laufkraftwerke sowie

Revisionsentwurf Pumpspeicherwerke) ist präzisiert, indem neu explizit der Begriff installierte

Leistung (von mehr als 3 MW) verwendet wird.

Zusammenfassung Die Kantone stimmen der Präzisierung mehrheitlich zu. Der Kanton Zug, die SVP

sowie einige Wirtschaftsverbände fordern die Erhöhung des Schwellenwerts auf 10 MW während der Rheinaubund eine Senkung des Schwellenwertes fordert.

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone wünscht, dass die verliehene Bruttoleistung zur Bemessung des Schwellenwertes massgebend sein soll,

anstelle der installierten Leistung. (Gleichbehandlung mit Mittelland: Die installierte Leistung ist in alpinen Gewässern meist deutlich höher als die mittlere

Bruttoleistung.)

Legende

Zustimmung = Kantone

Zustimmung zum

Revisionsentwurf Parteien

Senken (2 MW) =

Schwellenwert auf 2 MW Dachverbände

senken

Bruttoleistung (3 MW) = Wirtschafts- und Fachverbände

Bemessung des

Schwellenwertes nach Beschwerdeberechtigte Org.

mittlerer Bruttoleistung

(effektive Erhöhung des (Behörden / pol. Gremien)

Schwellenwertes)

Erhöhen (10 MW) = (Wirtschaft und Gewerbe)

Schwellenwert auf 10

MW erhöhen 0 2 4 6 8 1012

Zustimmung senken (2 MW) Bruttoleistung (3 MW) erhöhen (10 MW)

Abbildung 37: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 21.3.

Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen).