Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
5000 t Substrat pro Jahr.
Kanton Basel- Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft stimmt dem Entwurf zu. Sie
Landschaft befürwortet die Erhöhung von 1000 t auf 5000 t Substrat pro Jahr.
Kanton Schaffhausen Die Regierung des Kantons Schaffhausen beantragt, Anlagetyp Nr. 21.2a
folgendermassen zu formulieren:
Vergärungsanlagen mit einer Behandlungskapazität von mehr als 1'000 t Substrat pro Jahr.
Die Erfahrung in anderen Kantonen hätten gezeigt, dass beim Betrieb von
Vergärungsanlagen erhebliche Geruchsprobleme entstehen könnten, und zwar auch schon bei kleineren Anlagen. Im Rahmen der UVP könnten solche Probleme frühzeitig erkannt und mit entsprechenden Massnahmen minimiert werden.
Anlagen, die Abfälle von Dritten entgegennehmen und Biogasanlagen mit Co-Substraten seien den Abfallanlagen zuzurechnen und sollten damit – entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht – unter den Anlagetyp Nr. 40.7 fallen.
Kanton Schwyz Die Regierung des Kantons Schwyz begrüsst den Entwurf. Mit der Anhebung der
UVP-Schwelle könne sichergestellt werden, dass nur sehr grosse Anlagen, die grösser sind als Biogasanlagen von grossen Landwirtschaftsbetrieben, neu unter die UVP-Pflicht fallen würden.
Die Regierung des Kantons Schwyz beantragt, es sei ergänzend zu prüfen, ob unter der Rubrik Energieerzeugungsanlagen an Stelle der Substratmenge eine thermische Leistung in Megawatt (MW) als Grenzwert angegeben werden könnte.
Kanton Zug Die Regierung des Kantons Zug beantragt, den Schwellenwert auf 50'000 Tonnen
Substrat pro Jahr anzuheben. Er läge damit immer noch um die Hälfte unter jenem von Österreich.
Kanton Graubünden Die Regierung des Kantons Graubünden lehnt die Erhöhung des Schwellenwertes
bei Vergärungsanlagen von 1'000 t auf 5'000 t Substrat pro Jahr ab. Sie sei sachlich nicht gerechtfertigt, weil es bei Vergärungsanlagen in erster Linie darum gehe, Abfällen zu entsorgen. Somit handle es sich bei diesen Anlagen um
Abfallanlagen (mit Energiegewinnung).
Der Kanton beantragt daher, die Mengenschwelle sei bei den bisherigen 1'000 t pro Jahr zu belassen und der Anlagetyp Nr. 21.2a sei bei den Anlagetypen 4,
Entsorgung, aufzuführen.
Mit der Erhöhung des Schwellenwertes werde die bereits bestehende
Ungleichbehandlung zwischen landwirtschaftlichen und industriellen/gewerblichen Anlagen (höhere Einspeisevergütung für kleinere Anlagen, tiefere Bodenpreise in Landwirtschaftszone) verstärkt. Bei den in der Landwirtschaft eingesetzten
flüssigen Vergärungsanlagen, in denen auch Gastroabfälle und verschiedene andere landwirtschaftsfremde Materialien entsorgt werden, handle es sich jedoch um komplexe Anlagen mit vielfältigen Auswirkungen auf die Umwelt (z.B.
Schadstoffbelastung durch das Blockheizkraftwerk, je nach Standort Gefährdung des Grundwassers, je nach Standort Geruchsbelastung, Risiken im
Zusammenhang mit der Hygienisierung der Gastroabfälle, Explosionsgefahr,
Probleme im Zusammenhang mit der gesetzeskonformen Verwertung der
anfallenden Dünger und der Verwendung der übrigen Produkte). Die Durchführung einer UVP sei auch für kleinere Anlagen mehr als gerechtfertigt.
Kanton Jura Die Regierung des Kantons Jura ist mit dem Entwurf einverstanden.
Kanton Waadt Die Regierung des Kantons Waadt ist mit der Erhöhung des Schwellenwerts
einverstanden. Sie begrüsst auch, dass das UVP-Kriterium in Zukunft an des behandelten Subtrats und nicht anhand der thermischen Leistung definiert sei.