Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

daher vor, den Begriff Sortierung nicht zu verwenden.

Kanton Neuenburg Die Regierung des Kantons Neuenburg ist der Meinung, dass mit der neuen

Formulierung des Anlagetyps die Schwellenwerte zufriedenstellend und einfach gelöst sei. Nicht mehr das Ziel des Prozesses beschrieben (Recycling, etc..),

sondern vielmehr die eingesetzten Verfahren.

Damit werde sich die Frage der UVP-Pflicht im Falle, wo verschiedene Verfahren angewendet würden, leichter feststellen lassen. Eine kleine Unstimmigkeit sei in den Entwurf unter Buchstabe a aufgenommen worden. Der Begriff „Sortierung“ sei in der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA; SR 814.600) nicht definiert,

sondern eine Form der physikalischen oder mechanisch Behandlung, die von der biologischen und thermischen Behandlung zu untzerscheiden sei.

Der Kanton Neuenburg schlägt daher vor, den Begriff „Sortierung“ zu streichen.

Kanton Jura Die Regierung des Kantons Jura begrüsst die Anpassung des Anlagetyps. Der

bisherige Schwellenwert von 1’000t Abfälle pro Jahr hätte sowohl bei Anlagen für die Sortierung von Bauabfällen, deren Auswirkungen auf die Umwelt sehr begrenzt seien, als auch für Anlagen zur Behandlung von Sonderabfällen gegolten.

Kanton Genf Die Regierung des Kantons Genf erachtet die vorgeschlagene Erhöhung der

Tonnagen pro Jahr für die physikalische oder biologische Behandlung von Abfällen als nicht angemessen. Diese Anlagen erzeugten nicht unerhebliche Lärm- und Geruchsbelästigung. Die Regierung würde eine Beibehaltung der derzeitigen Obergrenze von 1’000t pro Jahr für sinnvoll erachten. Der Begriff "Sortieren" sollte ebenfalls gestrichen werden, da er in der "physikalische Behandlung" inbegriffen sei.

Parteien Die SVP meint, die Anhebung des Schwellenwertes für Anlagen zur Behandlung

von Bauabfällen sei zu begrüssen; sie entspriche der heute gängigen Praxis in SVP Schweizerische

diversen Kantonen.

Volkspartei

Beschwerdeberechtigte Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz beantragen, den Schwellenwert für Umweltschutzorgani- Anlagen für die Sortierung und mechanische Behandlung bei 5 000 t, bei für die sationen biologische Behandlung bei 2’500 t festzulegen.

Ärztinnen und Ärzte für Eine Differenzierung der Abfallanlagen werde sehr begrüsst. Es sei jedoch nicht Umweltschutz einzusehen, weshalb es bei den Anlagen für die Sortierung und mechanische

Behandlung (40.7 lit. a) und für die biologische Behandlung (40.7 lit. b) zu so markanten Erhöhungen der Schwellenwerte kommen solle. Ihre Auswirkungen auf die Umwelt seien zweifellos sehr erheblich.

Stiftung Wie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz.

Landschaftsschutz

Schweiz (SL)

WWF Schweiz Wie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz.

Schweizer Vogelschutz Wie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz.

(SVS)

Pro Natura Wie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz.

Nicht angeschriebene Die Stadt Zürich begrüsst, dass mit der in der Revisionsvorlage vorgesehenen Behörden / politische Differenzierung des bisherigen Anlagentyps 40.7 nach drei grundsätzlichen

Gremien Behandlungsarten das Problem der unterschiedlichen Umweltauswirkungen der

Abfallarten teilweise gelöst werde. Anzumerken sei jedoch, dass der zur

Stadt Zürich

Umschreibung des Anlagetyps „mechanische Behandlung" verwendete Begriff „Sortierung“ nicht in der Technischen Verordnung für Abfälle (TVA) vorkomme. Die Verwendung dieses Begriffes könne unnötige Abgrenzungsprobleme zur Folge haben, z.B. bei kommunalen Abfallsammelstellen. Der Begriff „Behandlung“ sei