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Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 54 Seiten

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AVIG-Revision SECO-DA/TC

Vernehmlassung Artikel 94 Absatz 1 14.12.2007

Art. 94 Abs. 1

1Rückforderungen und fällige Leistungen auf Grund dieses Gesetzes können sowohl untereinander als auch mit Rückforderungen sowie fälligen Renten und Taggeldern der AHV, der Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge, der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz, auf Grund des Erwerbsersatzgesetzes, der Militärversicherung, der obligatorischen Unfallversicherung, der Krankenversicherung sowie von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und von gesetzlichen Familienzulagen verrechnet werden.

Änderung

Notwendige materielle Anpassung aufgrund Erlass fremden Rechts.

Begründung

EmpfängerInnen von Leistungen auf Grund des Erwerbsersatzgesetzes sind Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz und neu auch Frauen in der Mutterschaft.

45/54 AVIG-Revision (422.0/2005/03340)