Vorlage
Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 54 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 49Fedlex · Vorlage
AVIG-Revision SECO-DA/TC
Vernehmlassung
Artikel 98 14.12.2007
Art. 98
Die Versicherungsträger und Durchführungsorgane sind für die Durchführung der Arbeitslosenversicherung von der Mehrwertsteuerpflicht des Bundes befreit.
Änderung
Befreiung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung von der Mehrwertsteuerpflicht.
Begründung
Die Steuerfreiheit der Versicherungsträger und Durchführungsorgane für die direkten Steuern ist in Art. 80 ATSG geregelt. Mit Inkrafttreten des ATSG (1.1.2003) wurde Art. 98 AVIG aufgehoben, der die Abgabefreiheit der Träger für Einkommens- und Vermögenssteuern regelte. Die Mehrwertsteuer als indirekte Steuer fällt nicht in den Anwendungsbereich von Art. 80 ATSG.
Finanzielle Auswirkungen
Einsparung 4 Mio. Jahr
49/54 AVIG-Revision (422.0/2005/03340)