Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 12 Seiten

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Bundesratsbeschluss vom 22. November 2006

Mit Beschluss vom 22. November 2006 hat der Bundesrat vom Bericht der Expertenkommission über die Neuregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die längerfristige Finanzierung der Arbeitslosenversicherung vom 10. Oktober 20063 Kenntnis genommen.

Der Bundesrat beauftragte das EVD eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen, welche in den wesentlichen Elementen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mehreinnahmen und Einsparungen anstrebt.

Im Bundesratsbeschluss wurde ebenfalls festgehalten, dass das EVD dem Bundesrat Antrag stellen wird, es mit der Erarbeitung einer Verordnung für die Erhöhung des Lohnbeitrages auf maximal 2,5 Prozent und für die Einführung eines Solidaritätsbeitrages von maximal einem Prozent auf dem Einkommensteil zwischen 106'800 und maximal 267'000 Franken im Sinne von Art. 90c Abs. 1 AVIG zu beauftragen, falls die Schuldengrenze die vorgesehene Grenze überschreitet.

Dank der guten Konjunkturlage wird diese Grenze nicht erreicht. Trotzdem bleibt die Finanzierung prekär und es besteht bereits heute Handlungsbedarf.

2. Überblick über die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen

Ausgangslage: Jährliche Mehrausgaben von 920 Mio. CHF

Die wichtigste Erkenntnis der Vorarbeiten ist, dass die Richtgrösse der mittleren Arbeitslosenzahl von heute 100'000 auf 125'000 erhöht werden sollte. Die Erhöhung der mittleren Arbeitslosenzahl hat einen Mehraufwand für die ALV von rund 20% zur Folge, was gegenüber dem heute gültigen Referenzmodell (basierend auf 100'000 Arbeitslosen) Mehrausgaben in der Grössenordnung von gut einer Milliarde Franken (1'080 Mio. Franken) entspricht. Berücksichtigt man die per 1. Januar 2008 in Kraft zu setzende Erhöhung des maximal versicherten Verdienstes sowie die Kostenentwicklung der ALV seit 2004, lässt sich der Fehlbetrag heute auf rund 920 Mio. Franken beziffern.

a) Einsparungen

Für Einsparungen sollen insbesondere folgende Massnahmen ergriffen werden:

• Keine Anerkennung der Beitragszeit in von der öffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahmen als Voraussetzung für einen neuen Leistungsbezug. Damit lassen sich rund 90 Mio. Franken jährlich einsparen.

• Die Bezugsdauer soll vermehrt von der Länge der Beitragszeit abhängen: Mit 12 Monaten Beitragszeit sollen nur noch 260 Taggelder bezogen werden können (heute 400 Tage). Wer 15 Monate Beitragszeit nachweist, könnte 400 Taggelder beziehen (wie heute). Und über 55-Jährige könnten 520 Taggelder beziehen, wenn sie 22 Monate Beitragszeit nachweisen (heute sind dazu nur 18 Beitragsmonate nötig). Mit diesem Vorschlag liessen sich jährlich 114 Mio. Franken einsparen4.

• Nach einem Zwischenverdienst sollen für die Berechnung des versicherten Verdienstes in einer folgenden Rahmenfrist nur noch die effektiv erzielten Zwischenverdienste und nicht die von der ALV bezahlten Kompensations-

3 Der Expertenbericht ist verfügbar unter: http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/4714.pdf 4 Im Vergleich zum Expertenbericht, in welchem für diese Massnahme noch ein Einsparpotential von 68 Mio. Franken angegeben wurde, stieg dieses aufgrund aufgrund einer verbesserten Datenlage auf 114 Mio. Franken. 5/12 AVIG-Revision (422.0/2005/03340)