Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 12 Seiten

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Die Entwicklung des ALV-Fonds unter Berücksichtigung dieser Vorlage

Falls die vorgeschlagenen Änderungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten, würde sich dies im Vergleich zur Tabelle auf Seite 2 wie folgt auswirken:

2006 1) 1) 1) 1) 1) 1)

Jahresrechnung 2007 2008 2009 2010 20112012

Arbeitslosenquote2 3.3 2.7 2.4 2.2 3.3 3.3 3.3

Arbeitslose 131'532 108'000 95'000 85'000 130'000 130'000 130'000 Gesamtaufwand 6'308 5'520 5'160 4'835 6'720 6'344 6'454 Gesamtertrag 5'253 5'340 5'526 5'732 5'881 7'108 7'217 Resultat Gesamtrechnung -1'054 -180 366 897 -839 764763

Aufnahme Darlehen Bund 1'000 200 0 0 800 00

Rückzahlung Darlehen Bund 0 0 400 900 0 800700

Total Darlehensschulden per 1. Januar 3'800 4'800 5'000 4'600 3'700 4'500 3'700

Total Darlehensschulden per 31. Dezember 4'800 5'000 4'600 3'700 4'500 3'700 3'000

1) Ab 1.1.2008: Erhöhung des höchstversicherten Verdienstes von 106'800 auf 126'000

2) Die ALQ 2008 und 2009 entsprechen den SECO-Prognosen. Ab 2010 entsprechen sie dem langfristigen Wert der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit.

Prognosen vom 05.10.07 / Basis: aktuelles gültiges Gesetz

3. Zusätzliche Änderungen

Die vorgeschlagene Teilrevision soll auch dazu benutzt werden, das Gesetz in einigen juristischen Punkten zu bereinigen, die sich in der Vergangenheit als problematisch erwiesen haben.

4. Empfehlungen der Expertenkommission

Obwohl die Meinungen in der Expertenkommission zu den einzelnen Vorschlägen teilweise auseinander gingen – die Gewerkschaften sind gegen einen Abbau von Leistungen und die Arbeitgeber gegen die Erhöhung von Beiträgen – wurde die Stossrichtung des Teilrevisionsvorhabens und insbesondere die Mischung von Massnahmen sowohl für Mehreinnahmen wie auch für Einsparungen aber von allen Mitgliedern mitgetragen. Sie sind nötig, um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen. Die Anpassungen bei den Leistungen sollen den Versicherungsgedanken und den Grundsatz stärken, wonach nur echte Erwerbsarbeit zur Erringung eines Entschädigungsanspruches führen soll. Eine Mehrheit der Expertenkommission schlug ausserdem vor, für den Schuldenabbau vorübergehend den Beitragssatz von 2,3 auf 2,5% zu erhöhen und gleichzeitig einen Solidaritätsbeitrag auf dem Einkommensteil von 106'800 bis 267'000 Franken einzuführen.

Einsparungen bei den Leistungen der ALV treffen die Bezüger von Leistungen sehr unmittelbar und teilweise auch sehr hart. Die Expertengruppe war sich dieser Tatsache sehr wohl bewusst. Bei allen Massnahmen – auch bei solchen, welche von der Expertengruppe geprüft aber verworfen wurden – wurde daher analysiert, welche Personengruppen in welchem Ausmass betroffen wären. Zudem wurden Sparmassnahmen, wo immer möglich, auf Bereiche beschränkt, bei denen Fehlanreize im System vermutet wurden. Die Vorschläge sind so ausgestaltet, dass die ALV ihre Kernaufgaben, nämlich die Kompensation eines vorübergehenden Erwerbsausfalls bei Stellenverlust sowie die Unterstützung der Stellensuchenden beim Finden einer neuen Stelle, möglichst zielgerichtet wahrnehmen kann. Die Grundleistungen und - aufgaben der ALV werden durch die Vorschläge dagegen nicht in Frage gestellt.

8/12 AVIG-Revision (422.0/2005/03340)