Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 12 Seiten

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zahlungen berücksichtigt werden. Damit liessen sich 79 Mio. Franken einsparen.

• Der Taggeldbezug für beitragsbefreite Schul- und Studienabgänger oder Beitragsbefreite, die aus dem Ausland zurückkehren, wird erschwert, indem die Wartezeit auf 260 Tage verlängert wird. Der maximale Taggeldanspruch von 260 Tagen wird beibehalten. Diese Massnahme würde jährlich Einsparungen von rund 90 Mio. Franken erbringen5.

• Die ALV soll nicht mehr für arbeitsmarktliche Massnahmen von Nichtversicherten aufkommen. Deren Rechnung sollen die Einrichtungen tragen, welche diese Personen in die jeweiligen Massnahmen schicken. Damit könnten Einsparungen von rund 14 Mio. Franken erzielt werden.

• Der Plafonds für die Finanzierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen soll von jährlich 3500 Franken pro Stellensuchenden auf 3000 Franken reduziert werden, womit sich jährlich 60 Mio. Franken einsparen liessen.

• Streichung der Verlängerung des Taggeldbezugs für besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen: Heute kann der Bundesrat nach Art. 27 Abs. 5 AVIG in einem Kanton, der von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist, auf dessen Gesuch hin den Anspruch auf 400 Taggelder nach Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a AVIG um höchstens 120 Taggelder erhöhen, falls der Kanton sich an den Kosten mit 20 Prozent beteiligt; diese Erhöhung ist jeweils auf längstens sechs Monate befristet. Diese Massnahme kann auch nur für ein wesentliches Teilgebiet des Kantons oder für eine bestimmte Alterskategorie gewährt werden. Mit einer Streichung könnten 30 Mio. Franken eingespart werden. Als Variante wird vorgeschlagen, die Anwendung dieses Gesetzesartikels stärker als heute auf Zeiten mit steigender Arbeitslosigkeit zu beschränken. Aus Praktikabilitätsgründen soll aber auf die Anwendung auf einzelne Kantonsteile verzichtet werden.

• Für die Frage der Unterstellung der Arbeitslosenkassen unter die Mehrwertsteuer wird vorgeschlagen, sie gleich zu behandeln wie die AHV-Ausgleichskassen, d.h. sie dieser Steuer nicht zu unterstellen. Dies würde zu Einsparungen von 4 Mio. Franken führen.

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen könnten jährlich 481 Mio. Franken eingespart werden.

b) Erhöhung des normalen Beitragssatzes

Aufgrund der neu berechneten durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 125'000 Personen und angesichts der Tatsache, dass mit den unter a) genannten Massnahmen Einsparungen im Umfang von 481 Mio. Franken erzielt werden können, sollte der normale Beitragssatz von heute 2,0 auf 2,2 Prozent erhöht werden, damit die Rechnung der Versicherung ausgeglichen ist. Diese Erhöhung bringt der Versicherung Mehreinnahmen von 460 Mio. Franken. Dazu müssten gleichzeitig der Bundesbeitrag und der Kantonsbeitrags an die geänderte Zahl der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit angepasst werden, damit Bund und Kantone weiterhin 50 Prozent der Kosten für öffentliche Arbeitsvermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen tragen. Dadurch würden zusätzlich 26 Mio. Franken eingenommen werden. Insgesamt führt dies zu Mehreinnahmen von 486 Millionen Franken. Damit wird das vom Bundesrat für die Vernehmlassungsvorlage

5 Im Vergleich zum Expertenbericht wurde bei dieser Massnahme nun darauf verzichtet, auch für Personen, die von einem Ereignis überrascht werden (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung oder Scheidung, Wegfall einer IV-Rente) eine Verlängerung der Wartezeiten vorzusehen. Deshalb können mit dieser Massnahme anstelle von 115 Mio. nur noch 90 Mio. Franken eingespart werden. 6/12 AVIG-Revision (422.0/2005/03340)