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Vernehmlassung 2007/63: Pa. Iv. 03.436 „Faire Abstimmungskampagnen“ · 7 Seiten

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Art. 90 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 Bst. o

1 Die Aufsichtsbehörde kann mit einem Betrag von bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich in der Schweiz erzielten Jahresumsatzes belasten, wer:

...

c. Vorschriften über Werbung und Sponsoring verletzt, die in diesem Gesetz (Art. 4, 5 und 9-14), den Ausführungsbestimmungen, in Artikel 15f BPR15, in der Konzession sowie in den einschlägigen internationalen Übereinkommen enthalten sind;

2 Mit einem Betrag bis zu 10 000 Franken kann belastet werden, wer einer der folgenden Pflichten nicht, verspätet oder unvollständig nachkommt oder dabei eine falsche Angabe macht:

…

o. Pflicht zur unentgeltlichen Ausstrahlung von Abstimmungsspots vor Volksabstimmungen nach den Artikeln 15a-g BPR16.

Art. 91 Abs. 3 Bst. abis und Abs. 3bis

3 Die Ombudsstellen behandeln Beanstandungen gegen:

…

abis. ausgestrahlte Abstimmungsspots wegen Verletzung der inhaltlichen Mindestanforderungen nach Artikel 15e BPR17;

…

3bis Das Verfahren wegen Verletzung der inhaltlichen Mindestanforderungen nach Artikel 15e BPR18 richtet sich ausschliesslich gegen den Anspruchsberechtigten.

Art. 95 Abs. 3 Bst. c (neu)

3 In der Beschwerde muss kurz begründet werden:

...

c. inwiefern ein Abstimmungsspot die Vorschriften nach Artikel 15e BPR19 verletzt hat.

Art. 97 Abs. 2 Bst. c (neu)

2 Die Beschwerdeinstanz stellt fest, ob:

...

15 SR 161.1

16 SR 161.1

17 SR 161.1

18 SR 161.1

19 SR 161.1