Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/64: 06.458 Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative · 12 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine personellen und finanziellen Auswirkungen.
4.2 Vollzugstauglichkeit
Mit der Vorlage bleiben voraussichtlich beachtliche Vollzugschwierigkeiten, welche sich bei Einführung der allgemeinen Volksinitiative ergeben hätten, erspart.
5 Erlassform
Die allgemeine Volksinitiative wurde mit Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002 auf Verfassungsebene beschlossen und von Volk und Ständen angenommen. Sie ist nun auf dieser Ebene wieder aufzuheben. Somit wird Volk und Ständen noch einmal Gelegenheit gegeben, sich nun in Kenntnis der komplizierten Ausführungsgesetzgebung darüber auszusprechen.