Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/66: 05.443 Pa.Iv. Sommaruga: Einsatz von Schutzdienstpflichtigen aus der Personalreserve · 7 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Dienstpflicht
Gemäss Artikel 59 Bundesverfassung1 wird die Wehrpflicht für Schweizer Bürger grundsätzlich in der Armee (Militärdienstpflicht) oder im Ausnahmefall im Zivildienst (Zivildienstpflicht) geleistet. Männer, welche militärdienstuntauglich, aber schutzdiensttauglich sind, werden schutzdienstpflichtig (Schutzdienstpflicht gemäss Artikel 61 Bundesverfassung und Artikel 11 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG2). Im Bundesgesetz über den Zivilschutz von 19943 begann die Schutzdienstpflicht mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt wurden und dauerte bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 52. Altersjahr erreichten. Mit dem BZG vom 4. Oktober 2002 wurde die Dauer der Schutzdienstpflicht reduziert, und zwar bis zum vollendeten vierzigsten Altersjahr.
1.2 Rekrutierung
Die Rekrutierung der Militär- und der Schutzdienstpflichtigen erfolgt heute gemeinsam. Das Verfahren umfasst die Information der Stellungspflichtigen, den Orientierungstag und die eigentliche Rekrutierung (bis zu drei Tage in einem der mit Armee XXI neu eingeführten Rekrutierungszentren). Bei der Zuteilung besteht keine Wahlfreiheit; die Armee hat Vorrang.
Im Jahr 2006 rekrutierte die Armee 37'377 Stellungspflichtige, davon waren 24'133 (64,57 %) militärdiensttauglich und 6'133 (16,41 %) schutzdiensttauglich. 7'111 (19,02 %) Stellungspflichtige waren weder militärdienst- noch schutzdiensttauglich.
1.3 Personalbedarf im Zivilschutz
Das Leitbild Bevölkerungsschutz vom 17. Oktober 20014 ging davon aus, dass der Personalbestand des Zivilschutzes für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen gesamtschweizerisch rund 105‘000 Personen betragen sollte. Hinzu kommen rund 15‘000 Schutzdienstpflichtige, welche zu Gunsten von Partnerorganisationen (insbesondere Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen; Artikel 3 BZG) vorzeitig aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden. Insgesamt beläuft sich der Personalbestand somit auf rund 120‘000 Personen. Im Vergleich zum Zivilschutz 95 bedeutet das eine Reduktion der Bestände um rund zwei Drittel.
Zurzeit sind schweizweit rund 90’000 Schutzdienstpflichtige im Zivilschutz eingeteilt. Der Bestand dürfte sich, bedingt durch die noch laufenden Regionalisierungen,
1 AS 1999 2556
2 AS 2003 4187
3 AS 1996 1445
4 BBl 2002 1745