Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Entwurf des BLW vom 21. Januar 2008

Verordnung über Massnahmen zu Gunsten des Obst- und Gemüsemarktes (Obst- und Gemüseverordnung)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Obst- und Gemüseverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf die Artikel 10, 170 Absatz 3, 177 Absatz 1 und 185 Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19982

1. Abschnitt (Art. 1 – 3)

Aufgehoben

Gliederungstitel vor Art. 4

2. Abschnitt: Beiträge

Art. 4 Sachüberschrift, Abs. 1 und 2

Beiträge für die Lagerung der Marktreserve

1 Beiträge können geleistet werden an die Lager- und Kapitalzinskosten für die Lagerung der betriebsbezogenen Marktreserve in Form von Apfel- und Birnensaftkonzentrat. Die Beiträge werden auf Grund einer unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellten neutralen Berechnung des Einstandspreises für Apfel- und Birnensaftkonzentrat ausgerichtet.

1 SR 916.131.11

2 SR 910.1

2007–......