Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 63Fedlex · Vorlage

Agrareinfuhrverordnung

diesem spezifischen Einfuhrbereich Monopolstellungen und allfällige, potentielle Missbräuche vermindert werden.

Art. 19 Abs. 4

Diese Bestimmung wird auf Grund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Sie ist zudem kaum mehr relevant, da beinahe alle Zollkontingentsanteile zu 100 % versteigert werden.

Art. 20 Abs. 2

Im Jahre 2007 wurden nach einer zweijährigen, schrittweisen Einführung erstmals alle Zollkontingentsanteile Schlachtvieh und Fleisch versteigert. Ausgenommen davon sind einzig 10% der Zollkontingentsanteile Fleisch von Tieren der Rindergattung (ohne Rindsbinden) und Fleisch von Tieren der Schafgattung. Mit den Ergebnissen aus dem Jahre 2007 kann der Sicherstellungsbetrag einer Person/Firma genauer festgelegt werden als dies bisher wegen fehlender Erfahrungswerte der Fall war. Im Rahmen der alle vier Wochen stattfindenden Fleisch-Versteigerungen werden Rechnungen bis zu insgesamt 30 Mio. Fr. gestellt. Dies entspricht etwa einem Sechstel der gesamten Versteigerungserlöse pro Jahr. Ab 2009 wird deshalb der Betrag, den z.B. eine Bank für eine Firma als Sicherstellung leisten muss, neu ein Sechstel der gesamten Versteigerungsrechnungen dieser Firma im zweiten Jahr vor der betreffenden Kontingentsperiode betragen. Für 2009 sind demnach die Rechnungen 2007, für 2010 die Rechnungen 2008, usw. massgebend.

7.4 Auswirkungen

7.4.1 Bund

Die Versteigerung der T-K Nr. 7.2 und 7.4 wird je nach Grösse der Kontingentsmengen und der Nachfrage nach Kontingentsanteilen zu Einnahmen für die Bundeskasse führen. Aufgrund der aktuellen Preissituation (der Vollmilchpulverpreis in der EU ist beispielsweise zur Zeit höher als derjenige in der Schweiz) wird davon ausgegangen, dass zumindest vorerst keine oder nur eine geringe Nachfrage nach Anteilen am T-K 7.2 bestehen wird. Somit wird in diesem Bereich mit eher tiefen Einnahmen gerechnet. Da sich das Preisniveau der EU für Blockware Butter demjenigen der Schweiz angenähert hat, werden die Einnahmen beim T-K 7.4 voraussichtlich rund 1 Million Franken pro Jahr betragen.

Die vorgeschlagene Änderung des Schwellenpreises wird Mindereinnahmen bei den Zöllen in der Grössenordnung von 20 Millionen Franken pro Jahr zur Folge haben.

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine personellen Auswirkungen.

7.4.2 Kantone

Durch die Änderungen werden die Kantone nicht tangiert.

7.4.3 Volkswirtschaft

Mit der Versteigerung der T-K Nr. 7.2 und 7.4 wird der Wettbewerb um Importanteile gefördert und der Kreis der möglichen Importeure vergrössert.

Dank der Reduktion der Schwellenpreise um durchschnittlich Fr. 4.- je 100 kg dürften sich die Kosten der Futtermittel für die Tierproduzenten um rund 60 Millionen Franken pro Jahr reduzieren (20 Millionen Franken durch geringere Zollbelastung beim Import und 40 Millionen Franken durch tiefere Preise der Inlandwaren). Dies unter den Vorbehalten, dass die Mischfutterfabrikanten die ganze Preisreduktion an die Tierhalter weitergeben, und dass die Weltmarktpreise nicht wesentlich über das Schwellenpreisniveau ansteigen. Die Oberzolldirektion wird die Mindereinnahmen (20 Mio. Fr.) in ihrem Budget berücksichtigen.