Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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o Eine vermehrte Geltendmachung von Haftungsansprüchen (Werkeigentümerhaftung) gegenüber
den Strasseneigentümern wird befürchtet (AI, AR, GL, GR, SO, TG, ZH, BPUK, Kapo AI, KKJPD, KKPKS, LITRA).
o Anwendung nur im Bereich von Neubauten oder wesentlichen Änderungen an bestehenden Bauten.
Das "möglichst" in der Formulierung muss weit ausgelegt werden, d.h. soweit finanziell tragbar und kompatibel mit den operativen Programmen der (öffentlichen) Organisationen und Eigentümern der Infrastruktur (TI).
o Eine Vereinheitlichung des Geschwindigkeitsregimes, insbesondere Tempo 30 in siedlungsorientier-
ten Strassen und in Begegnungs- und Fussgängerzonen, sowie Gebiete mit weiteren Massnahmen zur Verkehrsberuhigung führen zu einer Senkung der Höchstgeschwindigkeit im Inner- und Ausserortsbereich (FMS).
o Die Unterscheidung von verkehrs- und siedlungsorientierten Strassen ist falsch. Gebietsweise oder
punktuelle Tempo-30-Regelungen oder Begegnungszonen dürfen auch auf den heute als verkehrsorientiert geltenden Strassen nicht ausgeschlossen werden (CAS).
o Ausbau der Tempo-30-Zonen (Pro Velo Bern, Pro Velo Emmental).
o Möglichst konsequente Öffnung von Einbahn- und Fahrverbotsstrassen für Velofahrende und Zu-
lassung des Mischverkehrs Fussgänger/Velofahrende auf Fussgängerflächen (Pro Velo Emmental).
o Eine flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen ist abzulehnen (GL). Dies soll weiterhin
den Kantonen und Gemeinden überlassen werden (GL, ZH).
o Das Ziel der richtungsgetrennten Strassen (Massnahme 305) darf nicht dazu führen, dass Radstrei-
fen aufgehoben und dafür Mittelstreifen vorgesehen werden. Der Bundesrat muss klarstellen, dass damit nicht durchgehende Trennstreifen, sondern allenfalls ein vermehrter Einsatz von Sicherheitslinien, eventuell in Kombination mit punktuellen Schutz- oder Trenninseln gemeint ist (Pro Velo Bern, Pro Velo Emmental, Altenbach, Amsler, Brauchli, Briner-Lienhard, Bütler-Odermatt, Dauberschmidt, Dober, Edelmann, Erni, Fricker-Blumer, Gasser, Gehring, Herren, Hunziker, Jordan, Kappeler R., Keller, Lerch, Mantegani, Mengis, Pfenninger, Schürch, Staub, Stöckli, Tognazza, Wolfisberg, Zimmermann).
o Trennungselemente zur Verhinderung von Kollisionen nur auf Strassen, die über längere Strecken
kreuzungsfrei sind und über separate (abgetrennte) Radwege verfügen (SchweizMobil).
o Die Priorisierung und Förderung des Veloverkehrs mit Entstehung direkter, schneller Veloverbin-
dungen ist zu gewährleisten (Pro Velo Bern, Pro Velo Emmental, Altenbach, Amsler, Brauchli, Briner-Lienhard, Bütler-Odermatt, Dauberschmidt, Dober, Edelmann, Erni, Fricker-Blumer, Gasser,
Gehring, Herren, Hunziker, Jordan, Kappeler R., Keller, Lerch, Mantegani, Mengis, Pfenninger,
Schürch, Staub, Stöckli, Tognazza, Wolfisberg, Zimmermann).
o Gerade bei Baustellen ist auf die Sicherheit der Fussgänger und Velofahrer zu achten (CAS).
- Art. 6b SVG (neu):
o "(…) die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit aller Verlehrsteilnehmenden berücksichtigen"
(Pro Velo Bern Altenbach, Amsler, Brauchli, Briner-Lienhard, Bütler-Odermatt, Dauberschmidt, Dober, Edelmann, Erni, Fricker-Blumer, Gasser, Gehring, Herren, Hunziker, Jordan, Kappeler R., Keller, Lerch, Mantegani, Mengis, Pfenninger, Schürch, Staub, Stöckli, Tognazza, Wolfisberg, Zimmermann).
o Bringt unnötigen Verwaltungsaufwand und kompliziert die Verwaltungsabläufe (FMS).
o Diese Aufgaben werden bereits durch die Strassenbaufachstellen der Kantone wahrgenommen
(GR, TG, FMS).
o Zweifel, ob einheitliche Methoden zur Überprüfung von Verkehrssicherheitsdefiziten wegen der un-
terschiedlichen Voraussetzungen überhaupt erstellt werden können (AR).
o Kosten-Nutzen-Verhältnis des Sicherheitsbeauftragten bei der Unfallanalyse wird in Frage gestellt.
Es bestehen schon heute Fachpersonen, die solche Unfallanalysen vornehmen (TI, ZH, Kapo AI).
o Der Rettungsdienst ist gut ausgebildet und ausgerüstet (Kapo AI, ZH). Ausserdem fällt dies in die
kantonale Zuständigkeit (GR, ZH).
o Die Einführung von Lehrgängen für "zertifizierte Sicherheitsexperten" wird abgelehnt, da dies den
Verwaltungsapparat aufbläht (FMS).
- Art. 6c SVG (neu):
o Greift in die Kompetenz und die Verantwortung des jeweiligen Strasseneigentümers ein. Dies wird
schon heute so vorgenommen, die bestehende Rechtslage genügt (GR, SO, TG, BPUK, KKJPD, LITRA).