Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten

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Zustimmung: AG, BE, BL, BS, FR, GE, LU, NW, OW, SH, SO, UR, VD, VS, EVP, FDP, Grüne, SP, economiesuisse, GDK, SAB, SGB, SGV, sgv usam, ACS, AGU, AGVS, ANCV, App.Ger. BS, Aefu, ASCV, ASG, ASTAG, auto-schweiz, bfu, BUL, Car Tourisme Suisse, Centre Patronal, COCRBT, Dachorgan, Distiswiss, FER, FMH, FRE, FSS, Fussverkehr, Future Bike, IGBF, IGWV, ISV, IVT ETH ZH, Kibü BS, KSPD, motosuisse, Netzwerk K&V, Nez rouge, PHCH, Post, Pro Velo Fribourg, Pro Velo Schweiz, Pro Velo Thun, ReKo BE, RFBS, Road-Cross, SAA, SDHM, SEVS, SFV, strasseschweiz, SVA VS, SVI, SVS, TBA NW, TCS, umverkehR, VCS, velosuisse, VfmF, VfV, Viniharass, VöV, VSPB, VSR, 9 Private

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Diese Massnahmen müssen in erster Linie aus den zweckgebundenen Erträgen der Mineralölsteuer und des

Mineralölsteuerzuschlags sowie der Nationalstrassenabgabe finanziert werden (ACS, AGVS, ASTAG, autoschweiz, Car Tourisme Suisse, IGWV, Post, SAA, SDHM, sgv usam, strasseschweiz).

- Der maximale Finanzierungsbeitrag ist unabdingbar. Alle möglichen Finanzierungsvarianten sind zu prüfen

(bfu, VfV). Die zur Verfügung stehenden Gelder sind grossmehrheitlich in den Ausbau und die Erneuerung der Infrastruktur zu investieren (SVI).

- Kosten und Nutzen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen (OW, economiesuisse).

- Massnahmen in Agglomerationen können durch den Infrastrukturfonds und die Nationalstrassen durch die

Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert werden (economiesuisse).

- Kantone und Gemeinden sind finanziell nicht in der Lage, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen (LU,

COCRBT, VSPB). Der Bund muss den Kantonen die dazu nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen (FR). Die Bundesbeiträge für die Hauptstrassen dürfen keinesfalls weiter gekürzt werden (SAB).

- Die Kantone sollen trotzdem die ihnen zufallenden Finanzen gemäss NFA nach eigenem Ermessen für Ver-

kehrssicherheitsprojekte einsetzen können (SP).

- Der Fokus ist auf neuralgische Stellen zu legen; die Sanierung erfolgt über Strassenbudgets von Bund, Kan-

tonen und Gemeinden, wobei die Gemeinden die Prioritäten in eigener Verantwortung festlegen (SAB, SBV).

- Geltende Kompetenz und Verantwortung der Kantone für den Zustand und die Ausgestaltung ihrer Strassen-

netze ist zu respektieren (GR).

- Eine der wichtigsten Massnahmen in Via sicura (SP, Centre Patronal, SVI). Der Faktor "menschliches Versa-

gen" kann dadurch eingegrenzt werden (SP, RoadCross).

- Die Artikel 6a bis 6c sollten rechtssystematisch nicht im SVG geregelt sein (SVV, NVB&NGF).

- Die Geltung für Privatstrassen ist nicht klar (LU).

- Einer motorradgerechten Strasseninfrastruktur sowie einer Sensibilisierung der Autofahrer wird keine Rech-

nung getragen (IGM).

- Die Infrastruktur kann nicht so optimiert werden, dass sich gemachte Fehler nicht mehr fatal auswirken (keine

"forgiving roads") (BE, SO, umverkehR, Burgunder, Décurnex, Fawer, Pella, Thorens).

- Es ist auf die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Kategorien Rücksicht zu nehmen (SP), insbesonde-

re Motorradfahrer (SFV).

- Die Normen des Tiefbau- und Verkehrsingenieurwesens wären periodisch zu optimieren (bfu, VfV).

- Nur für Autobahnen und Autostrassen anwenden. Insbesondere sind Passstrassen davon auszunehmen

(UR).

- Umsetzung der baulichen Massnahmen auch ohne Via sicura möglich (motosuisse).

- Befürwortung der technischen, betrieblichen und infrastrukturellen Vorkehrungen, die zu einer tatsächlichen

Verbesserung der Verkehrssicherheit führen (ACS, SGV, strasseschweiz).

- Positive Beurteilung der Massnahmen im betrieblichen und infrastrukturellen Bereich, die auf die Beseitigung

notorischer Gefahrenquellen und Unfallschwerpunkte angelegt sind (economiesuisse).

- Unverzichtbar ist eine konsequente Umsetzung bei der Verbesserung der Strasseninfrastruktur, insbesondere

bei den Gefahrenstellen (bfu).

- Art. 6a SVG (neu):

o "(…), dass die Strasseninfrastruktur so ausgebaut, saniert, angelegt, unterhalten und betrieben wird (…)" (AGVS, ASTAG, Car Tourisme Suisse, IGWV, Post, strasseschweiz).

o "(…) betrieben wird, dass Unfälle geringe Folgen für Leib und Leben der am Unfall beteiligten Personen haben und möglichst ausgeschlossen sind" (BE).