Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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- Art. 6c SVG (neu):
o Verfügbarkeit und Anwendung von MISTRA ist Voraussetzung (AG).
o Eine der wirkungsvollsten Massnahmen (LU, Grüne, VCS).
o Dies geschieht schon heute (SH, SVV, NVB&NGF).
o Sanierung soll schnell und gestrafft vorgenommen werden. Baustellen in Etappen sind zu vermeiden (VSPB).
o Gerade auf Ausserortsstrecken, wo überdurchschnittlich viele Unfälle passieren, ist die Sanierung von Gefahrenstellen wichtig (SP).
- Art. 6d SVG (neu):
o Sehr wichtige Massnahme (LU).
o Zuständigkeit des Sicherheitsbeauftragten bei der Analyse und der Auswertung von Einsätzen der Rettungskräfte wird in Frage gestellt (AG).
o Alle Kompetenzen beim Strasseneigentümer anzusiedeln, ist fraglich (BE).
o Aus fachtechnischer Sicht ist dieses Vorgehen ineffizient (bfu, VfV).
o Die explizite Erwähnung der Rettungskräfte ist überflüssig (BL).
o Dies ist abzulehnen, da nicht sinnvoll und mit bestehendem Personalbestand nicht machbar (BS). o Dies geschieht schon heute (SH).
o Die vorgeschlagene Art der Forschung spiegelt die Komplexität des Unfallgeschehens nicht in angemessener Weise wider. Z.B. werden Daten zu den personenbezogenen und medizinischen Risikofaktoren der Unfälle nicht berücksichtigt (SVV, NVB&NGF).
Ablehnung: AI, AR, GL, GR, JU, NE, SG, SZ, TG, TI, ZG, ZH, ATVSL, BPUK, CAS, eco swiss, FMS, FPS, Fräschels, Future Bike, Kapo AI, KKJPD, KKPKS, LITRA, NVB&NGF, Pol. Cant. GE, Pro Velo Bern, Pro Velo Emmental, Routiers, SchweizMobil, SVV, Velokonf., 29 Private
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Die Kosten sind (zu) hoch respektive das Budget fehlt (GL, JU, SZ, FPS, Pol. Cant. GE, VSPB).
- Stellt eine Entmündigung der Verkehrsteilnehmer dar (Dachorgan).
- Die mit der NFA beschlossene Kompetenzabgrenzung darf nicht durchbrochen werden. Der Bund hat die
entstehenden Mehrkosten aus eigener Quelle zu finanzieren (TG).
- Aus finanziellem Druck wird die billigste Variante, nämlich verkehrsbehindernde Massnahmen, gewählt wer-
den (Routiers).
- Die Massnahmen stellen einen Eingriff in die Autonomie der Kantone und Gemeinden dar (GL, ZH) und sind
schwer realisierbar (GL). Eine Verankerung in einem Bundesgesetz bedeutet zusätzliche Verpflichtungen nicht nur des Bundes, sondern auch indirekt der Kantone und führt zu einem Sanierungszwang der kommunalen und kantonalen Strassen (SG, SO, BPUK, KKJPD, LITRA).
- In den Kantonen wird dies schon angewendet (AR, GL, JU, NE, SG, SO, SZ, TI, BPUK, KKJPD, KKPKL,
LITRA, Pol. Cant. GE).
- Strassen, die schwere Unfälle vermeiden sollen, kann es nicht geben (keine "forgiving roads") (AI, AR, SO,
BPUK, Kapo AI, KKJPD, LITRA). Alle Gefahrenstellen zu eliminieren ist nicht möglich (AR).
- Führt zu einer Reduktion der Eigenverantwortlichkeit der Fahrzeuglenkenden (AI, AR, Kapo AI, KKPKS, Kap-
peler O.).
- Nicht klar, ob dies mit dem Landschafts- und Waldschutz vereinbar ist (AR).
- Darf nicht zur Reduktion der Attraktivität des Langsamverkehrs führen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilneh-
menden, insbesondere des Langsamverkehrs, muss miteinbezogen werden (SchweizMobil, Velokonf.).
- Art. 6a SVG (neu):
o "(…) dass Unfälle möglichst geringe Folgen für Leib und Leben der am Unfall beteiligten Personen haben." Eine Strasseninfrastruktur zu schaffen, bei der es nie zu gravierenden Unfällen mit schweren Unfallfolgen kommen kann, ist nicht möglich (Pro Velo Bern Altenbach, Amsler, Brauchli, Briner-Lienhard, Bütler-Odermatt, Dauberschmidt, Dober, Edelmann, Erni, Fricker-Blumer, Gasser, Gehring, Herren, Hunziker, Jordan, Kappeler R., Keller, Lerch, Mantegani, Mengis, Pfenninger, Schürch, Staub, Stöckli, Tognazza, Wolfisberg, Zimmermann).