Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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- Die Fahrzeuge müssten genau definiert werden (JU).
- Der Garantiefonds würde zu sehr belastet, was schlussendlich zu Lasten der übrigen Verkehrsteilnehmer geht
(JU, NE).
- Erhöht den administrativen Aufwand (SVV).
Keine Stellungnahme / nicht betroffen: Ingenbohl, economiesuisse, ANCV, asa, ASCV, ASG, ASPE, Distiswiss, FRE, FSS, IRM BE, IRM BS, IRM SG, ISV, IVT ETH ZH, KSBS, MFK SO, motosuisse, OPTICS, ReKo BE, RVS, SAA, SEVS, SFA, SFV, SGRM, SOV, Velokonf., velosuisse, Viniharass, VöV, 1 Privater
3.3.1.22 Frage 24: Sind Sie damit einverstanden, dass Motorfahrzeuge bei skrupelloser Tatbegehung vom Ge-
richt eingezogen und vernichtet werden können? (Art. 90a)
Ja Nein Keine Stellungnahme / nicht betroffen Kantone 24 20
Parteien 4 10
Dachverbände 2 12
Übrige Organisationen 44 2521
Private 35 20
Total 109 3123
Zustimmung: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, EVP, Grüne, SP, ACVS, SAB, SGB, AGU, Aefu, bfu, CAS, COCRBT, Dachorgan, FMH, FRE, Fussverkehr, Future Bike, IGBF, Kibü BS, KSPD, Netzwerk K&V, NVB&NGF, PHCH, Pro Velo Emmental, Pro Velo Schweiz, Pro Velo Thun, RFBS, SFV, SGRM, SVI, SVS, SVV, umverkehR, VCS, VfmF, VfV, VSPB, App.Ger. BS, asa,
Ingenbohl, IRM SG, Kapo AI, KKPKS, MFK SO, Pol. Cant. GE, ReKo BE, ReKo TG, SVA VS, VSKC, VSR,
35 Private
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Zweckmässiger Beitrag für die Erhöhung der Verkehrssicherheit (GL); sehr wichtiger Beitrag (ZH).
- Positive Auswirkungen im Einzelfall (Grüne).
- Massnahme nur wirkungsvoll, wenn Täter auch Eigentümer des Fahrzeugs ist (VS).
- Einziehung und Vernichtung soll auch für geleaste Fahrzeuge gelten (Fussverkehr, VfmF).
- Sicherstellen, dass Einziehung beziehungsweise Vernichtung unabhängig von den Eigentumsverhältnissen
möglich ist (SO).
- Einziehung von Fahrzeugen im Eigentum Dritter regeln (BL, COCRBT).
- Rückschritt gegenüber heutiger Regelung, die Einziehung bei vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsre-
geln ermöglicht, ohne dass Tatbestand der Gefährdung des Lebens erfüllt ist (ACVS, VSKC, ZH).
- Beweis, dass Tatbestand der Gefährdung des Lebens erfüllt ist, wäre nur in einem Bruchteil der Fälle möglich
(AI, Kapo AI, ZH).
- Widerspruch zur gegenwärtigen Tendenz, die Zurückhaltung bei Fahrzeugeinziehungen abzulegen (ACVS,
VSKC).
- Erweiterung auf Einziehung des Fahrzeugs bei notorischem Fahren trotz Entzug oder ohne Führerausweis
(AI, AR, TG, Kapo AI).
- Einschränkung auf Einziehung bei skrupelloser Tatbegehung, jedoch keine Vernichtung, sondern Verwendung
des Verwertungserlöses zur Bezahlung von Bussen/Geldstrafen, Verfahrenskosten, Schadenersatz sowie bei allfälligem Überschuss Verwendung für Verkehrssicherheitsmassnahmen (App.Ger. BS).