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Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 64 Seiten

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Verhaltensprävention Alkoholprävention ist als Summe aller Bemühungen zu verstehen, die auf und Verhältnisprävention die Verminderung von gesundheitlich problematischem Alkoholkonsum

ausgerichtet sind. Dabei sind zwei sich ergänzende Präventionsansätze auseinander zu halten:

 die Verhaltensprävention, welche die Förderung von individuellen Gesundheitskompetenzen und Verhaltensänderungen sowie das Auslösen kollektiver Lernprozesse zum Ziel hat, und

 die Verhältnisprävention (auch „strukturelle Prävention“ genannt), die durch die Gestaltung der äusseren Lebens-, Arbeits-, Markt- und Umweltbedingungen günstige Voraussetzungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol schafft.

2.2 Gesetzliche und andere Grundlagen

Die schweizerische Alkoholpolitik stützt sich auf eine Reihe von gesetzlichen und anderen Grundlagen.

Verfassungsauftrag Die Bundesverfassung (BV, SR 101) statuiert den Schutz der Gesundheit

(Art. 118 BV) und sieht im „Alkoholartikel“ (Art. 105 BV) Regelungen für die gebrannten Wasser unter Berücksichtigung „der schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums“ vor.

Bundesrecht Auf Bundesebene finden sich die alkoholpolitisch wichtigsten Bestimmun-

gen in den folgenden Gesetzen und dazugehörenden Verordnungen:

 Lebensmittelgesetz (LMG, SR 817.0)

 Alkoholgesetz (AlkG, SR 680)

 Schweizerisches Strafgesetzbuch (Art. 136 StGB, BSR 311.0)

 Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)

 Radio- und Fernsehgesetz (RTVG, SR 784.40)

 Biersteuergesetz (BStG, BBl. 2006 [8403])

Der Vollzug des Bundesrechts obliegt teilweise den Kantonen, so etwa die Durchsetzung des Alkoholabgabeverbots an Kinder und Jugendliche (LMG, AlkG, StGB), die Einhaltung der landesweit geltenden Werbevorschriften (LMG), Handelsrestriktionen für Spirituosen (AlkG), die Ahndung des Fahrens in angetrunkenem Zustand (SVG) oder generell die Bekämpfung von Suchtproblemen aus den Mitteln des sogenannten Alkoholzehntels (AlkG).

Kantonales Recht In Ergänzung zum Bundesrecht haben die Kantone in ihren Handels-/Ge-

werbegesetzen, Gastgewerbegesetzen oder anderen Rechtserlassen alkoholpolitisch relevante Regelungen wie Verkaufsverbote (z.B. an Kiosken und Tankstellen oder für bewilligungspflichtige Anlässe) oder Einschränkungen für die Alkoholwerbung. Das kantonale Recht spielt insbesondere in Bezug auf die Zugänglichkeit zu alkoholischen Getränken und damit für die Verhältnisprävention eine wichtige Rolle.

Internationale Richtlinien, Die schweizerische Alkoholpolitik und das vorliegende Programm können Empfehlungen sich auf eine Reihe von jüngeren internationalen Richtlinien und Empfeh-

lungen beziehen. Zu den wichtigsten Grundlagen gehören:

22 NPA 2008 – 2012