Vorlage
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 64 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 26Fedlex · Vorlage
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist für die Gesetzgebung in Sache Früchte- und Weinproduktion zuständig und unterstützt, wie für die anderen Landwirtschaftsprodukte, die Branchenmassnahmen zur Förderung des Absatzes. Die Spirituosen sind dabei ausgeschlossen.
Alkoholpolitik auf Bundesebene: Neuerungen der letzten Jahre
1997 Unterstellung der Alcopops unter Monopolgebühr
1999 Einführung Einheitssteuersatz für Spirituosen, Steuersenkungen auf Importspirituosen 1999 Start der Kampagne „Alles im Griff?“ (Beteiligung: BAG, EAV, SFA)
2002 Gesamtschweizerische Regelung betr. Mindestalter für Alkoholabgabe (16/18 Jahre)
2004 Einführung der Sondersteuer auf Alcopops
2005 Senkung der Promille-Limite im Strassenverkehr auf 0.5
2006 Lockerung der Vorschriften für Alkoholwerbung für lokale private Radio-/TV-Veranstalter 2007 Inkrafttreten des Biersteuergesetzes
Beratende Die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen (EKA) berät den Bundes-Kommission EKA rat in der Alkoholpolitik. Das Sekretariat ist im BAG angesiedelt, die Mitglie-
der sind vom Bundesrat ad personam gewählt. Die EKA gehörte in den letzten Jahren auf höchster Entscheidungsebene des Bundes zu den massgeblichen Akteuren in der Alkoholpolitik.
Kantone - weitreichende Zu den Hauptakteuren der Alkoholpolitik zählen die 26 Kantone der
Zuständigkeiten Schweiz. Sie sind die wichtigsten Partner im Vollzug des Bundesrechts und
verfügen über weitreichende Zuständigkeiten im Bereich der Verhältnisprävention, z.B. durch die Festlegung der Ladenöffnungszeiten, die Regelungen für Gastgewerbe und Detailhandel sowie den Erlass von Werbevorschriften. Zudem verantworten die kantonalen Polizei- und Justizorgane die Durchsetzung der alkoholpolitisch relevanten Gesetzesvorschriften und die Sanktionierung von Widerhandlungen.
Die Kantone haben über die jeweilige Bildungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik auch starken Einfluss auf die Quantität und Qualität der Verhaltensprävention und der Früherkennung (z.B. im schulischen und ausserschulischen Bereich) und desgleichen in Bezug auf die verfügbaren Beratungs- und Therapieangebote. Die meisten Kantone übertragen einen Teil der Aufgaben an ihre Gemeinden. Diesen obliegt dann zum Beispiel die wichtige Kontrolle über die Einhaltung des Ausschank- und Verkaufsverbots von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche.
Die Kantone haben bis heute bezüglich ihrer Alkoholpolitik sehr unterschiedliche Profile (vgl. SAGER 2004). In vielen Kantonen gibt es jedoch zielgerichtete und nachahmungswürdige Aktivitäten in der Alkoholprävention, dies sowohl auf konzeptioneller Ebene als auch in Bezug auf gesetzgeberische Massnahmen und konkrete Projekte.
Private Institutionen, Für die Alkoholpolitik von grosser Bedeutung ist in der Schweiz auch die NPO Vielzahl von nationalen und regionalen Institutionen (private bzw. nicht pro-
fitorientierte Organisationen). Tätig sind diese zum Beispiel im Präventions- und Therapiebereich, im Kontext der Selbsthilfe oder etwa in der Alkohol- bzw. Suchtforschung. Das Verzeichnis „drogindex.ch“ der im Alkohol- und Drogenbereich tätigen Institutionen enthält heute über 1'100 Einträge. Diese Akteure erfüllen ausserordentlich wichtige Teilfunktionen im weiten Feld der Alkoholpolitik und bilden mit öffentlichen Stellen zusammen von der lokalen bis zur nationalen Ebene ein unverzichtbares Netzwerk.
24 NPA 2008 – 2012