ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 141Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 09 Beilage 1

ISO 11119- Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen – Festlegungen und 2:2002 Prüfverfahren – Teil 2: Vollumwickelte, faserverstärkte Gasfla-

schen aus Verbundwerkstoffen mit lasttragenden metallischen Linern

ISO 11119- Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen – Festlegungen und 3:2002 Prüfverfahren – Teil 3: Volumenumwickelte, faserverstärkte

Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen mit nichtmetallischen Linern und nicht lasttragenden Linern

Bem. 1. In den Normen, auf die oben verwiesen wird, müssen Flaschen aus

Verbundwerkstoffen für eine unbegrenzte Betriebsdauer ausgelegt sein.

2. Nach den ersten 15 Betriebsjahren dürfen nach diesen Normen hergestellte Flaschen aus Verbundwerkstoffen von der zuständigen Behörde, die für die ursprüngliche Zulassung der Flaschen verantwortlich war und die ihre Entscheidung auf der vom Hersteller, Eigentümer oder Verwender zur Verfügung gestellten Prüfinformationen stützt, für eine Verlängerung des Betriebs zugelassen werden.

6.2.2.1.2 Für die Auslegung, den Bau und die erstmalige Prüfung von UN-Grossflaschen gilt folgende Norm, mit der Ausnahme, dass die Prüfvorschriften in Zusammenhang mit dem System für die Konformitätsbewertung und Zulassung dem Unterabschnitt 6.2.2.5 entsprechen müssen:

ISO 11120:1999 Ortsbewegliche Gasflaschen – Nahtlose wiederbefüllbare

Grossflaschen aus Stahl für den Transport verdichteter Gase mit einem Fassungsraum zwischen 150 l und 3000 l – Gestaltung, Konstruktion und Prüfung

Bem. Die Bemerkung bezüglich des Faktors F in Abschnitt 7.1 dieser Norm gilt nicht für UN-Grossflaschen.

6.2.2.1.3 Für die Auslegung, den Bau und die erstmalige Prüfung von UN-Acetylen-Flaschen gelten folgende Normen, mit der Ausnahme, dass die Prüfvorschriften in Zusammenhang mit dem System für die Konformitätsbewertung und Zulassung dem Unterabschnitt 6.2.2.5 entsprechen müssen:

Für die Flaschenwand:

ISO 9809-1:1999 Gasflaschen – Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Stahl –

Gestaltung, Konstruktion und Prüfung – Teil 1: Flaschen aus vergütetem Stahl mit einer Zugfestigkeit von weniger als 1100 MPa

Bem. Die Bemerkung bezüglich des Faktors F in Abschnitt 7.3 dieser Norm gilt nicht für UN-Flaschen.

ISO 9809-3:2000 Gasflaschen – Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Stahl –

Gestaltung, Konstruktion und Prüfung – Teil 3: Normalisierte Flaschen aus Stahl

Für das poröse Material in der Flasche:

ISO 3807-1:2000 Acetylen-Flaschen – Grundanforderungen – Teil 1: Flaschen

ohne Schmelzsicherungen

ISO 3807-2:2000 Acetylen-Flaschen – Grundanforderungen – Teil 2: Flaschen

mit Schmelzsicherungen