ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 138Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 09 Beilage 1

6.2.1.4 Zulassung von Druckgefässen

6.2.1.4.1 Die Übereinstimmung der Druckgefässe ist zum Zeitpunkt der Herstellung nach den

Vorschriften der zuständigen Behörde festzustellen. Druckgefässe müssen von einer Prüfstelle kontrolliert, geprüft und zugelassen werden. Die technische Dokumentation muss vollständige Spezifikationen für die Auslegung und den Bau und eine vollständige Dokumentation der Herstellung und Prüfung umfassen.

6.2.1.4.2 Das Qualitätssicherungsprogramm muss den Vorschriften der zuständigen Behörde

entsprechen.

6.2.1.5 Erstmalige Prüfung

6.2.1.5.1 Neue Druckgefässe mit Ausnahme von verschlossenen Kryo-Behältern sind wäh-

rend und nach der Herstellung Prüfungen gemäss den anwendbaren Auslegungsnormen zu unterziehen, die Folgendes umfassen:

An einer ausreichenden Anzahl von Druckgefässen:

a) Prüfung der mechanischen Eigenschaften des Werkstoffs;

b) Überprüfung der Mindestwanddicke;

c) Überprüfung der Gleichmässigkeit des Werkstoffes innerhalb jeder Fertigungsreihe;

d) Kontrolle der äusseren und inneren Beschaffenheit der Druckgefässe;

e) Kontrolle des Halsgewindes;

f) Überprüfung auf Übereinstimmung mit der Auslegungsnorm.

An allen Druckgefässen:

g) eine Flüssigkeitsdruckprüfung. Die Druckgefässe müssen ohne eine Ausdehnung, die grösser ist als gemäss Baumusterspezifikation zugelassen, dem Prüfdruck standhalten;

Bem. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde darf die Flüssigkeitsdruckprüfung durch eine Prüfung mit einem Gas ersetzt werden, sofern dieses Vorgehen nicht gefährlich ist.

h) Kontrolle und Bewertung von Herstellungsfehlern und entweder Reparatur oder Unbrauchbarmachen des Druckgefässes. Bei geschweissten Druckgefässen ist der Qualität der Schweissnähte besondere Beachtung zu schenken;

i) eine Kontrolle der Kennzeichnungen auf den Druckgefässen;

j) an Druckgefässen für UN 1001 Acetylen, gelöst, und UN 3374 Acetylen, lösungsmittelfrei, ausserdem eine Kontrolle der richtigen Anbringung und der Beschaffenheit des porösen Materials sowie gegebenenfalls der Menge des Lösungsmittels.

linders for Compressed Gases» (Normen für Druckentlastungseinrichtungen – Teil 1

– Flaschen für verdichtete Gase).