ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
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Änderungen ADR 09 Beilage 1
Tunnelbe- Beschränkung
schrän-
kungscode
der gesam-
ten Ladung
C/E Beförderungen in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien C, D und E.
Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
D Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E.
D/E Beförderungen in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E.
Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
E Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
– Durchfahrt durch alle Tunnel gestattet (für die UN-Nummern 2919 und 3331 siehe auch Unterabschnitt 8.6.3.1).
TEIL 9
Kapitel 9.1
9.1.2.3 Im ersten Unterabsatz streichen:
"; handelt es sich bei diesen Fahrzeugen um Anhänger oder Sattelanhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, so ist dieses Zugfahrzeug der gleichen technischen Untersuchung zu unterziehen"
Kapitel 9.2
9.2.1 Im zweiten Spiegelstrich "Richtlinie 92/6/EWG" ändern in:
"Richtlinie 92/24/EWG".
In der Tabelle unter 9.2.3.1 im letzten Satz der Bemerkung b) nach "zum Verkehr zugelassen" einfügen:
"oder in Betrieb gesetzt".
In der Tabelle die Eintragung für "9.2.3.2 Abreissbremse der Anhänger" streichen. 9.2.2.6.3 "ISO-Normen 12098:1994 und 7638:1985" ändern in: