ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
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Änderungen ADR 09 Beilage 1
(i) jedes einzelne Versandstück enthält nicht mehr als 15 g an spaltbaren Stoffen; bei unverpackten Stoffen gilt diese Mengenbegrenzung für die in oder auf dem Fahrzeug beförderte Sendung, oder
(ii) der spaltbare Stoff ist eine homogene wasserstoffhaltige Lösung oder ein homogenes wasserstoffhaltiges Gemisch und das auf die Masse bezogene Verhältnis von spaltbaren Nukliden zum Wasserstoff ist kleiner als 5 %, oder
(iii) in jedem beliebigen 10-Liter-Volumen des Stoffes sind nicht mehr als 5 g spaltbare Stoffe vorhanden.
Mit Ausnahme von Deuterium in natürlichen Konzentrationen in Wasserstoff darf weder Beryllium noch Deuterium in Mengen vorhanden sein, die 1 % der gemäss Tabelle 2.2.7.2.3.5 anwendbaren Massebegrenzungen je Sendung übersteigen.
b) Uran mit einer auf die Masse bezogenen Anreicherung an Uran-235 von maxi-
mal 1 % und mit einem Gesamtgehalt von Plutonium und Uran-233, der 1 % der Uran-235-Masse nicht übersteigt, vorausgesetzt, der spaltbare Stoff ist im Wesentlichen homogen im gesamten Stoff verteilt. Ausserdem darf Uran-235 keine gitterförmige Anordnung bilden, wenn es in metallischer, oxidischer oder karbidischer Form vorhanden ist.
c) Flüssige Uranylnitratlösungen mit einer auf die Masse bezogenen Anreicherung
an Uran-235 von maximal 2 %, mit einem Gesamtgehalt von Plutonium und Uran-233, der 0,002 % der Uran-Masse nicht übersteigt, und mit einem Atomzahlverhältnis von Stickstoff zu Uran (N/U) von mindestens 2.
d) Versandstücke, die jeweils eine Gesamtmasse an Plutonium von höchstens
1 kg enthalten, von der höchstens 20 Masse-% aus Plutonium-239, Plutonium-241 oder einer Kombination dieser Radionuklide bestehen darf.
Tabelle 2.2.7.2.3.5: Massebegrenzungen je Sendung für die Ausnahme von den Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten
Spaltbarer Stoff Masse (g) der spaltba- Masse (g) der spaltba-
ren Stoffe, gemischt mit ren Stoffe, gemischt mit
Stoffen, die eine mittlere Stoffen, die eine mittle-
Wasserstoffdichte ha- re Wasserstoffdichte
ben, die höchstens so haben, die grösser ist gross ist wie die von als die von Wasser Wasser Uran-235 (X) 400290
andere spaltbare Stoffe (Y) 250180
2.2.7.2.4 Klassifizierung von Versandstücken oder unverpackten Stoffen
Die Menge radioaktiver Stoffe in einem Versandstück darf die nachfolgend festgelegten, dem Versandstück-Typ entsprechenden Grenzwerte nicht übersteigen.
2.2.7.2.4.1 Klassifizierung als freigestelltes Versandstück
2.2.7.2.4.1.1 Versandstücke dürfen als freigestellte Versandstücke klassifiziert werden, wenn
a) es sich um leere Verpackungen handelt, die radioaktive Stoffe enthalten haben;