ADR, rund 200 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2007/77: Revision des Gefahrgutrechts · 204 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 92Fedlex · Vorlage
Änderungen ADR 09 Beilage 1
c) Methode für die Bestimmung, wann der nominale Fassungsraum erreicht ist;
d) minimaler und maximaler Druckbereich;
e) minimaler und maximaler Temperaturbereich und
f) sonstige Vorschriften, die bei der ersten Befüllung und der Wiederbefüllung ein-
zuhalten sind, einschliesslich der Art der für die erste Befüllung und die Wiederbefüllung zu verwendenden Ausrüstung.
Die Brennstoffzellen-Kartuschen müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen ein Austreten von Brennstoff verhindert wird. Jedes Kartuschen-Baumuster, einschliesslich Kartuschen, die Bestandteil einer Brennstoffzelle sind, muss folgenden Prüfungen erfolgreich unterzogen werden:
Freifallprüfung
Eine Freifallprüfung aus 1,8 Metern Höhe auf eine unnachgiebige Oberfläche in vier verschiedenen Ausrichtungen:
a) vertikal auf das Ende, welches das Absperrventil enthält;
b) vertikal auf das Ende, welches dem Absperrventil gegenüber liegt;
c) horizontal auf eine nach oben zeigende Stahlspitze mit einem Durchmesser von
38 mm und
d) in einem 45°-Winkel auf das Ende, welches das Absperrventil enthält.
Beim Aufbringen einer Seifenlösung oder anderer gleichwertiger Mittel auf allen möglichen Undichtheitspunkten darf keine Undichtheit festgestellt werden, wenn die Kartusche bis zu ihrem nominalen Fülldruck aufgeladen wird. Die Brennstoffzellen-Kartusche muss anschliessend bis zur Zerstörung hydrostatisch unter Druck gesetzt werden. Der aufgezeichnete Berstdruck muss 85 % des Mindestberstdrucks des Gehäuses überschreiten.
Brandprüfung
Eine Brennstoffzellen-Kartusche, die bis zum nominalen Fassungsraum mit Wasserstoff gefüllt ist, muss einer Brandprüfung unter Flammeneinschluss unterzogen werden. Es wird davon ausgegangen, dass das Kartuschen-Baumuster, das eine eingebaute Lüftungseinrichtung enthalten darf, die Brandprüfung bestanden hat, wenn:
a) der innere Druck ohne Zerbersten der Kartusche auf 0 bar Überdruck entlastet
wird oder
b) die Kartusche dem Brand ohne Zerbersten mindestens 20 Minuten standhält.
Prüfung der zyklischen Wasserstoffbefüllung und -entleerung
Durch diese Prüfung soll sichergestellt werden, dass die Auslegungsbeanspruchungsgrenzwerte einer Brennstoffzellen-Kartusche während der Verwendung nicht überschritten werden.