Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten

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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699

2.3 Nummerierung und Bezeichnung

Bei der Nummerierung und Bezeichnung der neuen Abschnitte nimmt der Bundesrat Rücksicht auf die früher angewandte Praxis. Entsprechend beantragt der Bundesrat - in der Regel - die Übertragung der heutigen Hauptstrassennummern auf die neuen Nationalstrassenabschnitte. So sieht der Bundesrat zum Beispiel vor, den Zubringer Glarus, einen Abschnitt der heutigen schweizerischen Hauptstrasse H17, neu als N17 zu bezeichnen.

Nicht nachvollziehbar wären Nationalstrassen-Nummerierungen mit sehr hohen Nummern. Deshalb verzichtet der Bundesrat hier auf die sinngemässe Übernahme von Kantonsstrassen-Nummerierungen. Auf die betroffenen Strecken, zum Beispiel die Verbindung Spiez - Kandersteg - Gampel - Steg, sollen die noch verfügbaren tieferen Nationalstrassen-Nummern Anwendung finden. Die Vorschläge zur Nummerierung der neu aufgenommenen Abschnitte finden sich detailliert in den Anhängen 1 und 2. Eine Übersicht über das Netz und die Nummerierung der Nationalstrassen ist im Anhang 3 dargestellt.

Ferner beantragt der Bundesrat einige Änderungen der Nummerierung bereits bestehender Nationalstrassenabschnitte. Diese Anpassungen sollen dazu dienen, die Verständlichkeit von Verkehrsmeldungen zu verbessern. Aus diesem Grund sollen die heute bestehenden Nummernzusätze "a,b,c" gestrichen werden. Im Einzelnen beantragt der Bundesrat folgende Anpassungen an der Nummerierung der bestehenden Nationalstrassenabschnitte:

ƒ Die N1 beginnt nach geändertem Netzbeschluss an der Grenze bei St-Julien und führt über die Umfahrung von Genf nach Genf Nord, dem heutigen Startpunkt der N1. Der Zubringer ab Perly als Umfahrung von Plan-les-Ouates wird neu bis Genf Süd (La Praille) als N31 bezeichnet.

ƒ Die N1 im Raum Zürich wird neu nicht über zwei Äste in die Stadt geführt, sondern auf der vom Durchgangsverkehr benutzten Route über die Nordumfahrung von Zürich (Verzweigung Limmattal– Zürich Aubrugg).

ƒ Analog wird der Netzbeschluss im Raum Zürich angepasst: Die N4 trennt sich an der Verzweigung Limmattal von der N1 und umfasst die Westumfahrung von Zürich. Die N3 findet ihre Fortsetzung ab der Verzweigung Brunau (Zürich Süd) durch den Üetlibergtunnel bis zur Verzweigung Zürich West. Der dritte in die Stadt hinein führende Ast zwischen Brunau und Sihlquai wird als N37 geführt.

ƒ Die N14 wird verlängert und führt neu von der Verzweigung Rotsee über den Hirzel an den Anschluss Wädenswil: Emmen (Abzweigung von N2) - Verzweigung Rütihof (N4) und von Verzweigung Blegi (N4) - Baar - Sihlbrugg - Hirzel - Wädenswil (Anschluss an N3). Durch die Aufnahme der Verbindung Cham – Sihlbrugg – Wädenswil (Hirzel) entfällt somit die Abzweigung von Cham nach Blickenstorf (Baar / Zug) als Teil der N4.

ƒ Die N6 wird neu mit der N16 verbunden und führt von Boncourt (Grenze zu Frankreich, heute N16) über Biel, Bern, und neu von Spiez, Lötschberg nach Gampel: Grenze (F) in Boncourt - Porrentruy – Delémont – Moutier - Tavannes - Biel-Bözingenfeld (Anschluss an N5), Weiterführung Biel-Brüggmoos (Anschluss an N5) - Lyss Nord - Verzweigung Schönbühl (Anschluss an N1) - Bern (Wankdorfplatz, Abzweigung von N1) - Bern (Freudenbergerplatz) - Verzweigung Lattigen - Spiez - Kandersteg (Verladestation Lötschberg) - Goppenstein (Verladestation Lötschberg) - Gampel (Anschluss an N9).

ƒ Anpassen N8 an verlängerte N6 (Zubringer Port Simmental) Port - Wimmis - Verzweigung Lattigen (Anschluss an N6) - Verzweigung Spiez (Abzweigung von N6) - Interlaken - Iseltwald – Brienzwiler – Brünig – Sarnen – Acheregg (Anschluss an N2).