Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 24Fedlex · Vorlage
Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699
samthaft um den entsprechenden Betrag. Mit diesem Ansatz kompensiert der Bund die effektiven Aufwendungen und zwar zum Zeitpunkt, an dem sie anfallen. Die Belastung aus der Kompensation verteilt sich auf alle Kantone. Dies kann mit der Überlegungen gerechtfertigt werden, dass letztlich das gesamte Netz von den Ausbauten profitiert.
Der Bundesrat wird diese Lösung im Rahmen der Programmbotschaft "Engpassbeseitigung" vertiefen und prüfen, ob noch andere Lösungsmöglichkeiten bestehen.
1.4 Übergangsregelung für Kantone ohne Nationalstrassen
Auf dem Kantonsgebiet beider Appenzell gibt es heute keine Nationalstrassen. Darum erhalten sie unter diesem Titel jährlich einen bestimmten Anteil der nicht werkgebundenen Beiträge (Art. 35 Abs. 2 MinVG). 2008 beläuft sich dieser Anteil für Ausserrhoden auf rund 5,8 Mio. CHF. Für Innerhoden sind es ca. 1,4 Mio. CHF. Mit der Aufnahme der Verbindung zu den beiden Kantonshauptorten entfällt der Status "Kantone ohne Nationalstrassen". Als Folge davon verlieren die beiden Kantone den entsprechenden Beitrag.
Mit der Aufnahme der Strecken ins Nationalstrassennetz übernimmt der Bund deren volle Finanzierung. Das entlastet zwar die Kantone Appenzell Innerhoden und Appenzell Ausserhoden, sie erhalten aber keine finanziellen Mittel mehr als "Kantone ohne Nationalstrassen". Der Verlust dieser Beiträge wird - zumindest solange der Bund keine grösseren Ausbauten realisiert - durch die beschriebene Entlastung bei weitem nicht wettgemacht. Insbesondere für den Kanton Appenzell Ausserhoden entsteht erst mit einer allfälligen Inbetriebnahme der Umfahrung Herisau ein Gegenwert für diesen Ausfall.
Es ist darum eine Lösung anzustreben, die einen vernünftigen Ausgleich schafft. Dieser besteht darin, dass der Bund den beiden Kantonen bis zu einer allfälligen Inbetriebnahme des ersten Teilstücks der Umfahrung Herisau weiterhin die Beiträge unter dem Titel "Kantone ohne Nationalstrassen" ausbezahlt. Diese Beiträge sind jedoch - wie bei allen anderen Kantonen, welche Strecken an den Bund abtreten - um die Mehrbelastung des Bundes für den betrieblichen und baulichen Unterhalt der übertragenen Strecken zu kürzen. Durch diese Einschränkung vermeidet der Bundesrat eine Besserstellung der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden gegenüber dem heutigen Zustand.
Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVV) anpassen.