Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 4 Seiten

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H182-0651

3.6 Kontrolle der Fahrfähigkeit

(6. Kapitel VSKV und Weisungen)

Die Verordnungsbestimmungen werden von einer überwiegenden Mehrheit gutgeheissen.

Einige Stellen (asa, Strassenverkehrsämter Glarus, Bern und Uri) beantragen im Zusammenhang mit den Kontrollen betreffend die Fahrfähigkeit eine Ergänzung, mit welcher klar zum Ausdruck gebracht wird, dass vom Ergebnis einer Messungen mit Atem-Alkoholmessgeräten keine Abzüge vorgenommen werden dürfen. Die beantragte Präzisierung wird damit begründet, dass in der Praxis vereinzelte Strafgerichte Abzüge von bis zu 20 % vornehmen würden.

3.7 Kontrolle der Fahrzeuge

(7. Kapitel VSKV)

Die Verordnungsbestimmungen werden von einer überwiegenden Mehrheit gutgeheissen.

Von Seiten der Polizei wird zum Teil kritisiert, dass die Pflicht zur Abgabe eines Prüfberichtes den Kontrollaufwand übermässig erhöhen würde bzw. dass der Prüfbericht selber zu detailliert abgefasst sei.

3.8 Meldungen der Kantone

(8. Kapitel VSKV)

Die Verordnungsbestimmungen werden von einer überwiegenden Mehrheit gutgeheissen.

Von Seiten der Polizei wird in einigen Stellungnahmen die für Meldungen nach Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben a-c SKV vorgesehene Meldefrist (unmittelbar nach Beendigung der Kontrolle) als viel zu kurz reklamiert.

Einige Verbände (ASTAG, AGVS, strasse schweiz) beantragen, dass die Meldungen über die Resultate von Kontrollen auch den direkt im Strassenverkehr involvierten Verbänden zur Verfügung zu stellen seien.