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Vernehmlassung 2007/85: Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) und zur Überarbeitung der themenbezogenen Weisungen · 14 Seiten
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Weisungsentwurf Beilage 2
Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr
(gestützt auf Art. 9 Abs. 2 und 3 SKV1, Art. 2 Bst. b OBG2, im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Metrologie METAS)
I. Allgemeines
1. Rechtsgrundlagen (Art. 4 VSKV)
Nebst der Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006 (SR 941.210) ist
die Verordnung des EJPD über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr (VMG; SR 941.261) anwendbar.
2. Daten- und Bilddokumentation (Art. 10 VSKV)
Die Anforderungen an die Daten- und Bilddokumentation richten sich nach der VMG.
3. Anforderungen an Messverfahren (Art. 4 und 5 VSKV)
Jede Widerhandlung muss so registriert werden, dass der Messwert zweifelsfrei dem gemessenen Fahrzeug zugeordnet werden kann. Ausser bei stationären Geschwindigkeitsmessungen ist grundsätzlich mindestens eines der nachfolgenden Messverfahren einzuhalten:
3.1 Zwei voneinander unabhängige Messverfahren, deren Messwerte von einer Auswertelogik automatisch miteinander verglichen werden. Eine Widerhandlung darf nur dann registriert werden, wenn der höhere vom tieferen Messwert nicht mehr als 1 % abweicht. Die Messwerte der beiden Messverfahren müssen transparent dokumentiert werden.
Der verbindliche Geschwindigkeitswert ist der niedrigere Messwert der beiden Messverfahren.
3.2 Ein Mehrfach-Mess-System, dessen Messwerte anhand einer zeitlich festgelegten Bildserie oder einer definierten Fixdistanz-Bildaufnahme oder anhand von Videoaufnahmen nachträglich rekonstruiert werden können.
Die Messung ist dann zu verwenden, wenn die Abweichung zwischen dem Messwert, den die Überprüfung der Bilddokumentation ergibt und demjenigen des Messsystems nicht grösser ist als 10 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h bzw. 10 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.
Der verbindliche Geschwindigkeitswert ist der Messwert des Messsystems.
1 Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 2007 (SR 741.013)
2 Ordnungsbussengesetz vom 24.06.1970 (SR 741.03)