Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 44 Seiten

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Produkten auf integrierten Märkten gegen ausländische Konkurrenz anzutreten haben, werden Druck auf Lieferanten von Vorleistungen und Investitionsgütern ausüben, sie bei den Lieferbedingungen nicht schlechter zu stellen als ihre Konkurrenten. Dies dürfte Grossunternehmen besser gelingen als kleinen und mittleren Unternehmen.

Ein weiteres Beispiel liefert die Automobilindustrie. Obschon Personenfahrzeuge zu den (in geringem Mass) patentgeschützten Konsumgütergruppen zählen (Anhang, Abbildung 4),13 liegt das Preisniveau für Personenfahrzeuge in der Schweiz mittlerweile unter demjenigen in der EU (Anhang, Abbildungen 1 und 2).14 Der Abbau von technischen Handelshemmnissen sowie eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts waren für die Absenkung des Preisniveaus ursächlich.15 Das tiefere Preisniveau zeigt, dass Patentrechte nicht dazu genutzt wurden, um höhere Preise durchzusetzen. Dieser Umstand ist wohl auf die präventive Wirkung des verschärften Kartellgesetzes zurückzuführen. Seit der einvernehmlichen Regelung im Fall Citroën muss die Branche gewärtigen, dass Einfuhrbeschränkungen, die sich auf Patentrechte stützen, als kartellrechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung eingestuft würden.

Es gibt auch Bereiche, in denen grosse Preisunterschiede zwischen der Schweiz und der EU festgestellt werden, aber das Patentrecht als Ursache für diese Preisunterschiede kaum in Betracht kommt: Bei Nahrungsmitteln, beim Wohnen sowie bei der Freizeit und Kultur etwa spielt der Patentschutz eine untergeordnete oder gar marginale Rolle (Anhang, Abbildung 4).16 Die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und der EU sind im Bereich der Nahrungsmittel besonders gross. Hier ermöglicht vor allem ein massiver tarifärer Schutz der Inlandproduktion die markanten Preisunterschiede.17 Mit dem System der nationalen Erschöpfung von Patentrechten können die Preisdifferenzen in den genannten Bereichen nicht erklärt werden.

Neben der bereits erwähnten Investitionsgüterindustrie sind laut einer vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Studie die chemisch-pharmazeutische Industrie sowie der Bereich Instrumente und Elektronik patentintensiv.18 Daneben zeichnen sich auch gewisse Konsumgütergruppen als relativ patentintensiv aus. Zu erwähnen sind besonders die Produktgruppen Büromaschinen, Radio- und Fernsehapparate, Küchen- und Haushaltsgeräte sowie Fotoartikel. Bei den Arzneimitteln und gewissen patentrelevanten Konsumgütern ist Arbitragepotenzial vorhanden. Das Potenzial ist im Vergleich zu den gesamten Konsumausgaben indes klein.19 Im Bereich der Konsumgüter gilt es zudem zu berücksichtigen, dass ein grosser Teil der Produkte in den Produktgruppen, die als relativ patentintensiv identifiziert wurden, nicht patentgeschützt sind. Diese können somit bereits heute ohne Einschränkungen durch das Patentrecht gehandelt werden. Durch einen Regimewechsel im Patentrecht ergäbe sich keine Änderung.20

13 Frontier Economics/Plaut 2002, S. 86 und 96.

14 OECD, Examens de l’OCDE de la réforme de la réglementation, Suisse: Saisir les opportunités de croissance; Paris 2006, S. 36; Elias/Balastèr 2006, S. 50 und 51.

15 Elias/Balastèr 2006, S. 50.

16 Frontier Economics/Plaut 2002, S. 87.

17 Elias/Balastèr 2006, S. 48.

18 Frontier Economics/Plaut 2002, S. 85 ff.

19 Frontier Economics/Plaut 2002, S. 84 ff.

20 Frontier Economics/Plaut 2002, S. 130.