Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
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– die Liberalisierung des Güterverkehrs.
Diese Massnahmen der schweizerischen Bahnreform 1 entsprechen weitgehend der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 19914 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft, welche die Staatsbahnen aus der staatlichen Verwaltung herauszulösen und auf dem Schienennetz Wettbewerb – vor allem im Güterverkehr – ermöglicht. Das EG-Recht wurde aber seit der Bahnreform 1 und seit dem Abschluss der bilateralen Verträge Schweiz-EG weiterentwickelt.
Eidgenössische Räte beauftragen den Bundesrat, die Infrastrukturfinanzierung zu regeln
Mit der Verabschiedung der Bahnreform 1 haben die Eidgenössischen Räte den Bundesrat beauftragt, für den einzigen noch nicht behandelten Bereich ebenfalls Reformvorschläge vorzulegen: die Finanzierung der Infrastruktur. Diesem Auftrag ist der Bundesrat mit der Botschaft zur Bahnreform 2 (Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung, Sicherheitsdienst, Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs, Interoperabilität des europäischen Schienennetzes, gesetzliche Gleichstellung der Verkehrsunternehmen und Ergänzungen zu früheren Reformen) nachgekommen.
Bahnreform 2 (2005) – Auftrag des Parlaments, die Vorlage aufzuteilen
Der Bundesrat hat den Eidgenössischen Räten 2005 das Gesamtpaket Bahnreform 2 unterbreitet. Dieses hatte zum Ziel, die Finanzierung der Infrastruktur neu zu regeln und das 1. und 2. EG-Eisenbahnpaket zu übernehmen. Die Räte haben das Gesamtpaket jedoch zurück gewiesen mit dem Auftrag, die vorgelegten Inhalte in einzelnen Teilpaketen erneut vorzulegen. Im Folgenden werden die Teilpakete mit dem Stand der Umsetzungen aufgeführt.
– 1. Teilpaket: "Die Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (Rö-VE)" wurde im Frühling 2009 vom Parlament beschlossen, mit Ausnahme des Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, das in der Schlussabstimmung vom Nationalrat mit 99 zu 85 Stimmen abgelehnt wurde.
– 2. Teilpaket: "Zweiter Schritt zur Bahnreform 2" ist Gegenstand dieser Vorlage und beinhaltet folgende Themenbereiche:
Die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs
Die Interoperabilität des europäischen Schienennetzes
Die Ausschreibungen im Personenverkehr
Die Finanzierung der Wehrdienste
– 3. Teilpaket: "Finanzierung der Infrastruktur" ist in Bearbeitung und wird voraussichtlich 2013 in Kraft gesetzt
– "Sanierung der Pensionskasse SBB" mit beigelegtem Bericht zur Erfüllung der Postulate Fluri und Lauri im Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP, ist in Bearbeitung. Im Frühling 2009 unterbreitet das EFD dem
4 ABl. Nr. L 237 vom 24.8.1991, S.25.