Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
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Vernehmlassungsvorlage
1 Ausgangslage
1.1 Die Schweizer Bahnreform als Prozess
Die Bahnreform ist ein wichtiges Element der Schweizer Verkehrspolitik. Sie ist ein Prozess, der darauf abzielt, den öffentlichen Verkehr und insbesondere den Schienenverkehr den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Das historisch gewachsene System wurde mit der Revision des Eisenbahngesetzes1 (1.1.1996) und der Bahnreform 12 (1.1.1999) schrittweise umgestaltet. Dieser Reformprozess wird nun mit der Bahnreform 2 fortgesetzt. Die Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) ist das 1. Teilpaket der Bahnreform 2. Es wurde im Frühling 2009 vom Parlament verabschiedet, mit Ausnahme des Bundesgesetzes über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, das in der Schlussabstimmung vom Nationalrat abgelehnt wurde.
Mit dieser Vorlage "Zweiter Schritt der Bahnreform 2" wird das 2. Teilpaket vorgelegt. Es soll die gewünschte verkehrspolitische Entwicklung weiterführen.
Revision Eisenbahngesetz (1996) - Reform der Finanzierung des Personenver-
kehrs
Am 1. Januar 1996 ist die Neuordnung der Regionalverkehrsfinanzierung mit der Revision des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19573 in Kraft getreten. Wesentliche Punkte waren die Einführung des Bestellprinzips, zudem wurden für den Regionalverkehr die Unterschiede in der Behandlung der verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrsunternehmen beseitigt. Das heisst, die Bestellung des Regionalverkehrs erfolgt nun stets gemeinsam durch Bund und Kantone (Besteller), unabhängig davon, welches Unternehmen die Leistung erbringt.
Das Bestellprinzip bedeutet, dass Defizite nicht mehr nachträglich abgedeckt werden. Bund und Kantone bestellen die Angebote der SBB, der Post und der übrigen Transportunternehmen zu einem auf Grund einer Planrechnung im Voraus vereinbarten Preis. Durch dieses System der Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten wird die Unternehmensverantwortung gestärkt. Zusätzlich wurden Ausschreibungen unter bestimmten Umständen ermöglicht.
Bahnreform 1 (1999) - Grundlegende Umgestaltung des schweizerischen Bahn-
systems
Die erste Stufe der schweizerischen Bahnreform wurde am 1. Januar 1999 Wirklichkeit. Sie enthielt vier Massnahmen mit Gültigkeit für alle Bahnen, nämlich
– die rechnerische und organisatorische Trennung von Infrastruktur und Verkehr,
– den Netzzugang,
– die Ausdehnung des Bestellprinzips auf alle Abgeltungen und
1 SR 742.101
2 BBI 1997 I 909
3 EBG; SR 742.101