Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten

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Einnahmen SFSV Ausbau, Betrieb, Unterhalt NS (ohne Netzergänzungen)

Netzergänzungen Einlagen in den IF

Beiträge an kantonale Vorhaben Übrige werkgebundene Beiträge (inkl. FinöV-Fonds)

Sonstiges Bestand SFSV

Abbildung 7: Entwicklung der SFSV gemäss voraussichtlichem Bedarf. Ohne

Gegenmassnahmen wird die SFSV ab dem Jahre 2015 einen negativen Saldo aufweisen.

1.5.6 Finanzierung der Bedürfnisse

Nachfolgend wird aufgezeigt, wie die aufgezeigten Bedürfnisse finanziert werden können. Aus heutiger Sicht kommt dafür in erster Linie die Erhöhung Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen in Frage. Diese Abgabe wurde letztmals im Jahre 1974 erhöht und beträgt heute 30 Rappen pro Liter. Mit einer Erhöhung um einen Rappen pro Liter lassen sich Mehreinnahmen von rund 70 Millionen pro Jahr generieren.

Das Ausmass der Erhöhung hängt vom zugrunde gelegten Bedarfs-Szenario ab.

Schon zur Deckung des ordentlichen Bedarfs (Ziffer 1.5.3) braucht es eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags ab dem Jahre 2013 um 7 Rappen pro Liter.

Für die zusätzliche Realisierung der beiden zur Diskussion gestellten Netzergänzungen Glattal und Umfahrung Morges / Lausanne bräuchte es eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um insgesamt 10 bis 11 Rappen pro Liter. Übernimmt der Bund zusätzlich die Aufwendungen für den Ausbau der knapp 400 Kilometer bestehender Strassen, die der Bund eventuell ins Nationalstrassennetz aufnehmen würde, müsste der Mineralölsteuerzuschlag um insgesamt 13 bis 14 Rappen pro Liter erhöht werden. Werden auch die Beiträge der SFSV an die Finanzierung der Eisenbahnprojekte weitergeführt, müsste der Mineralölsteuerzuschlag um insgesamt rund 16 bis 18 Rappen pro Liter erhöht werden.

Zusätzlich muss bei der SFSV durch die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags – verursacht insbesondere durch wegfallenden Tanktourismus oder sparsamere Verbraucher – mit Mindereinnahmen gerechnet werden. Für den Ausgleich dieser Mindereinnahmen dürfte eine zusätzliche Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags