Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 58 Seiten
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BE: Die vorliegende Formulierung ist zu weitereichend und lässt dem Bund die Freiheit, die Definition von „notwendigen Daten“ nach Belieben zu verändern. Der Aufwand für die Prüfung der Personenlisten des BFM für das Monitoring Nothilfe und Sozialhilfestatistik ist sehr gross. Erfassungsfehler werden nicht nur durch die Kantone, sondern auch durch den Bund verursacht. Die vorgeschlagene einseitige Sanktionsandrohung ist deshalb nicht angebracht. FR: Lehnt den Vorschlag ab, da dieser zu einer Kostenverlagerung zuungunsten der Kantone führt.
OW: Beantragt die Streichung von Berechnungsfaktoren, die nicht ohne zusätzlichen Aufwand aus den bestehenden Datenbanken abrufbar oder die von den Kantonen separat zu erheben sind. Denkbar wären Durchschnittswerte, die nicht auf den Einzelfall heruntergebrochen werden.
VD: Angesichts der in jüngster Zeit erfolgten massiven Lastenabwälzungen vom Bund auf die Kantone ist der Staatsrat entschieden gegen die Einführung neuer Verpflichtungen für die Kantone und gegen die Möglichkeit, dass das BFM die finanziellen Abgeltungen an die Kantone festlegen kann, wenn diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Keine Bemerkungen
BVGer, Caritas , FfdF, FMH, Friedensbrugg, GVA, KID, Quakers, SIAA, SKG, Unique
Art. 91 Abs. 4 (aufgehoben): Weitere Beiträge
Art. 91 Abs. 4
4 Aufgehoben
Zustimmung
Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, , GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SO, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH, SH
Parteien: CVP, EVP, FDP, SP, SVP
Interessierte Kreise: AInt, asylbrücke, AVZ, Caritas, chgemeinden, CP, EKM, FER, FSA, HEKS, KID, KKJPD, migratio, SAC, sek, SFH, SGV, SRK, SVF, Stimme der MigrantInnen, SVZ, UNHCR, VSPB
GE, GR: Siehe Bemerkungen zu Artikel 55 AuG.
OW: Schlägt vor, im Asylgesetz einen Verweis auf das AuG zu formulieren.
SP, AInt, Caritas, HEKS, KID, SFH, SVF: Haben keine Einwände, dass die finanziellen Beiträge des Bundes für die berufliche und soziale Integration neu im AuG geregelt werden. Vgl. aber Bemerkungen zu Artikel 55 AuG.
Ablehnung
Kantone: NE, SZ (eher ablehnend), TI, FR
Parteien: CSP, GPS
Interessierte Kreise: aids.ch, Binational, DJS, EFS, FIZ, IGFM, SAH, sans-papiers, SGB, SKF, SSV, Tdf, Tdh, TS
SZ: Bedauert, dass durch die Streichung von Artikel 91 Absatz 4 AsylG die Möglichkeit der Finanzbeiträge für Integrationsprojekte gestrichen wird. Die neue Fassung von Artikel 55 AuG vermag die vorliegende Bestimmung nicht völlig zu ersetzen. Relevant wäre die Fragestellung besonders dann, wenn der Bund wieder Kontingentsflüchtlinge in der Schweiz aufnimmt.
TI: Es ergibt aus Gründen der Rechtssicherheit mehr Sinn, diese Bestimmung im AsylG statt im AuG zu regeln.
IGFM: Siehe Bemerkungen zu Artikel 55 AuG.
Keine Bemerkungen
BVGer, FfdF, FMH, Friedensbrugg, GVA, Quakers, SIAA, SKG, Unique
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