Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/113: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 147 Seiten

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stattfinden wird.

In der Übergangsphase wird eine Kostenneutralität im ambulanten Be-

reich gefordert.

Dies halte palliative.ch für sehr problematisch. Mittels DRG in der Spi-

talfinanzierung wird eine Verschiebung der Versorgung aus dem Spi-

talbereich heraus angestrebt. Das heisst, es wird sehr viel mehr ambu-

lante Versorgung anfallen. Um diese vermehrt anfallenden Leistungen

und die bisherige Qualität ambulant und im Langzeitbereich erhalten zu

können, müssen vermehrte Kosten für den ambulanten Bereich und die

Langzeitpflege akzeptiert werden. Andernfalls muss mit empfindlichen

Qualitätseinbussen im ambulanten und Langzeitbereich gerechnet

werden. Schon jetzt bestehen Versorgungslücken im ambulanten Be-

reich, die geschlossen und finanziert werden müssen.

So denkt Herr Schmid, es ist an der Zeit der Gesundheitssystem zu Schmid David pflegen, statt verwahrlosen zu lassen. Aufgrund seiner klinischen und

freiberuflichen Erfahrungen fehlt es ihm im Bereich der Pflege an Wert-

schätzung und vor allem an der Bereitschaft Theorie und Praxis (Politik

und Realität) gemeinsam zu transferieren, um optimale Bedingungen

für Klienten und Pflegende zu schaffen. An was liegt das? Es kann

nicht sein, dass z.B. Fahrtspesen nicht verrechnen können. Da die

Freiberufliche im Gegensatz zur öffentlichen Spitex längere Anfahrts-

wege haben, müssen sie die Spesen aus dem eigenen Sack beglei-

chen und somit mit langen Arbeitstagen auseinandersetzen, um die

Existenz aufrecht zu erhalten. Schriftliche zeitaufwendige Berichte für

die Krankenkassen und Casemanagement (Vernetzung und Korres-

pondenz zwischen Psychiater, Vormundschaftsbehörde, Sozialdienst,

Hausarzt, Regierungsstatthalter, KlientInnen ect.) sind nicht verrechen-

bar und gehen auf Kosten Freizeit und Budget. Mit einem Stundenan-

satz von 78.- Tarif A im Kanton Bern, bleibt unter dem Strich für Herr

Schmid nicht mehr viel übrig.

Daher wäre ein einheitlicher Stundenansatz (nicht mehr mit Tarif a/b

und c, da in der Psychiatriepflege vorwiegend beraten wird und der Be-

darf immer wieder von neuem abgeklärt und angepasst werden muss)

und ohne Sonderbehandlung von Akut- und Übergangspflege von 120.-

als angemessen, gerechtfertigt und fair.

Der national einheitliche Tarif berücksichtigt nicht, dass die Kranken- SOVOKO kassenprämien regional unterschiedlich angesetzt sind und die effekti-

ven Kosten stark von den regional divergierenden Lohnkosten be-

stimmt werden. Die Zuger Gemeinden erachten die Berechnung der

Krankenkassenanteile nur insoweit für vertretbar, wenn für die Kosten-

entwicklung der Abgeltungspauschalen von höheren Lohnniveaus aus-

gegangen wird. Die im Entwurf festgehaltenen Pauschalen werden als

zu tief erachtet.

Die Rahmentarife nach Art. 7a des geltenden KLV sind der allgemeinen Spitex BE Teuerung anzupassen. Die kostenneutrale Überführung ins neue Ge-

setz ist nach realen und nicht nach nominalen Werten urnzusetzen.

Der errechnete Betrag von 79.20 ist in keiner Weise als neuer Tarif ak- VAPP, Evelizeptabel. Die von VAPP erdachte und erhoffte Tarifanpassung für ne Bürki Langzeitpflege bewegt sich in etwa um CHF 120.-, was dem neuen (VAPP), Mar-KLV entsprechen würde (Tarif für Akut – und Übergangspflege). kus Rebmann Der gegenwärtige Ansatz (Kanton Bern: Tarif A CHF 78.- /Std) basiert (zusammen auf einem Tarifvertrag von 1994 und steht in keinem Verhältnis zu Auf- mit andere wand, geleisteter Qualität bei entsprechender Anrechnung des Bil- Mitglieder dungsniveaus der Ausführenden. VAPP und Die Aufsplittung in 5 Min. Abrechnungseinheiten, mind. aber 10 Min. ist Freiberufliche nicht hilfreich, senkt keine Kosten und ist mit viel überflüssiger Arbeit Psychiatriverbunden: sche Spitex