Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/113: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 147 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 127Fedlex · Ergebnisbericht
ten umgerechnet werden.
Berechnungen der Pflegezentren der Stadt Zürich haben verschiedene Probleme in Bezug auf die Überführung der verschiedenen Bedarfsabklarungssysteme in die neu definierten Beitragsstufen aufgezeigt. Die Grundlage dieser Berechnungen bilden Daten, welche in vier Pflegezentren im Rahmen der Umstellung vom BESA auf das RAI-System auf den 1.1.2009 zum Zweck der Validierung der beiden Systeme erhoben wurden. Dazu wurde der Pflegebedarf bei 669 Patientinnen und Patienten während drei Monaten (Oktober bis Dezember 2008) sowohl nach dem BESA als auch nach dem RAI-System bestimmt. Anhand der erhobenen Daten wurde einerseits der (fiktive) Ertrag berechnet, welcher gemäss den neu festgelegten Beiträgen hatte erzielt werden konnen und andererseits wurde der Vergleich zwischen den (fiktiven) Erträgen, welche mit dem BESA-System und dem Ral/RUG-System erwirtschaftet worden waren, angestellt. Bei der Berechnung der Erträge wurden die Arzt-, Therapie- und Medikamentenkosten nicht berücksichtigt; es handelt sich somit ausschliesslich um die Erträge aus den Pflegeleistungen. Bei der Umrechnung eines BESA-Leistungspunktes auf Minuten wurde mit dem Faktor 2.81 gerechnet; dieser Faktor wird auch von Curaviva verwendet.
Werden die erhobenen Daten auf das vorgeschlagene Beitragssystem in Art. 7a KLV angewendet, ergeben sich folgende Ergebnisse:
BESA-System:
Der Ertrag würde in den 4 Pflegezentren von Fr. 51’104.50 auf
Fr. 43’919.50 pro Tag sinken.
RAIIRUG-System:
Der Ertrag würde von Fr. 48’909.00 auf Fr. 35’283.50 pro Tag sinken. Pro Monat wäre somit im BESA-System ein Minderertrag von
Fr. 215’550.00 und im RAIIRUG-System von Fr. 408’765.00 gegenüber dem heutigen System zu verzeichnen.
Aus den Ergebnissen lassen sich drei Schlussfolgerungen ziehen:
1. Mit dem heute gültigen Tarif erwirtschaften die städtischen Pflegezentren unabhängig vom angewendeten System zur Ermittlung des Pflegebedarfs ähnliche Erträge; das BESA und das RAIIRUG-System sind kompatibel.
2. Die Umrechnung der beiden Systeme auf die 12 Beitragsstüfen, wie sie in Art. 7a KLV vorgesehen sind, ergibt Mindererträge von 14% bzw. 28%.
3. Wenn die 4 Pflegebedarfsstufen des BESA-Systems auf die neu vorgesehenen 12 Beitragsstufen mit einem Minutenwert von 2.81 umgerechnet werden, können bei der Anwendung des BESA-Systems gegenüber dem RAIIRUG-System bis zu einem Viertel höhere Erträge aus der obligatorischen Krankenversicherung erwirtschaftet werden. Pflegezentren, welche mit dem BESA-System arbeiten, werden in Zukunft ,,profitieren―.
Diese Berechnungen zeigen auf, dass eine Validierung der Systeme dringend nötig ist, damit nicht in Zukunft gleiche Leistungen willkürlich unterschiedlich entschädigt werden. Ausserdem muss normativ festgelegt werden, welchem Minutenwert ein BESA-Punkt entspricht, um die Gleichbehandlung der Leistungserbringer zu gewährleisten.
Zum gleichen Schluss kommt übrigens auch die Vergleichsstudie der Q-Sys AG vom 25. Februar 2009, welche feststellt, dass die Vorgabe eines Minutenrasters ohne Harmonisierung der Minutenmessungen der verschiedenen Systeme zu erheblichen Ungleichheiten führen würde. Sie sieht aus diesem Grund in ihren Systemunterlagen eine Erhöhung der RAI-Minutenwerte um 20% vor.
Gerne ist die Stadt Zürich auch bereit, seine Zahlen offen zu legen, um